Die EU-Kommission erhält im Beihilfestreit mit der Deutschen Post zum zweiten Mal eine schallende Ohrfeige des Europäischen Gerichts. Warum der Gelbe Riese wohl Rückzahlungen aus der Bundeskasse erwarten darf.
Die Deutsche Post (Deutsche Post Aktie) kann sich voraussichtlich über eine Rückzahlungen von 377 Millionen Euro aus der Bundeskasse freuen. Das entschied das Europäische Gericht am Vormittag, das damit einen Bescheid der Europäischen Kommission für unrechtmäßig erklärte. Gegen das Urteil der Richter kann Brüssel allerdings beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Rechtsmittel einlegen.
Der heutigen Entscheidung ging ein jahrelanger und komplizierter Rechtsstreit voraus, in dem die EU-Kommission schon einmal eine empfindliche Ohrfeige der Richter einstecken musste.
2002 hatte Brüssel die Deutsche Post aufgefordert, 572 Millionen Euro angeblich unerlaubter Bundes-Beihilfen zurückzuzahlen – plus 335 Millionen Euro an Zinsen. Der Gelbe Riese habe zwischen 1994 und 1998 unerlaubterweise sein Paketgeschäft, das im Wettbewerb mit Privatunternehmen stand, über sein staatlich gestütztes Briefgeschäft quersubventioniert. Ins Rollen gebracht hatte das Beihilfeverfahren der amerikanische Post-Konkurrent UPS (UPS Aktie), der sich benachteiligt sah.
2008 erklärten die Luxemburger Richter jedoch, die EU-Kommission habe den Sachverhalt unzureichend geprüft. Die knapp eine Milliarde Euro, die der Dax-Konzern auf Geheiß aus Brüssel zwischenzeitlich an den Bund überwiesen hatte, erhielt die Deutsche Post daher zurück.
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