Marco Rogert ist Wirtschaftsanwalt bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich. Er vertritt 500 geschädigte VW-Fahrer. Doch bevor sie klagen können, müssen sie sich oft erst einmal mit ihrer Rechtsschutzversicherung herumschlagen.
Herr Rogert, Sie vertreten etwa 500 VW-Fahrer, die gegen ihren Händler oder den Konzern klagen, weil sie ihr Auto zurückgeben wollen. Die Manipulation ihrer Autos ist nicht das einzige, was Ihre Mandanten Ärger bereitet.Ja, etwa jeder fünfte meiner Mandanten hat große Probleme mit seiner Rechtsschutzversicherung. Die Örag, ein Versicherer aus Düsseldorf, schlägt dem Fass den Boden aus: Sie hat die sogenannte Deckungszusage, also die Übernahme der Kosten für ein Verfahren, abgelehnt wegen „Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung“. Demnach hätten VW-Geschädigte keinen vernünftigen Grund, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach Ansicht der Örag sollen sie der Aufforderung von VW, ihr Auto umrüsten zu lassen, nachkommen, und damit basta.
Warum weigern sich die Versicherungen zu zahlen?Um Geld zu sparen, auf Kosten der Verbraucher! Es geht um Millionen. Die Kosten sind in jedem Fall abhängig vom Kaufpreis des Wagens, aber für ein typisches Verfahren eines VW-Klägers werden für das Durchlaufen einer kompletten Instanz mehrere Tausend Euro fällig. Nehmen Sie uns: Wenn hier in 100 Fällen die Deckungszusage verweigert wird, geht es schnell um eine halbe Million Euro, alleine in einer Kanzlei.
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.