Constantin stürzt noch tiefer ins Chaos

Freitag, 11.11.2016 11:00 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 301

Der Streit auf der Hauptversammlung der Constantin Medien AG eskaliert. Ex-Constantin-Vorstand Bernhard Burgener wird von der Abstimmung über die Zukunft des Unternehmens ausgeschlossen. Dagegen will er nun klagen.

Man hatte ja mit vielem gerechnet. Unversöhnlich und inhaltlich komplett konträr hatten sich die beiden Lager von Aufsichtsratschef Dieter Hahn einerseits und dem Ex-Vorstandschef Bernhard Burgener andererseits bereits vor der Hauptversammlung der Constantin Medien gegenübergestanden; Beteiligte und Beobachter erwarteten unisono eine mindestens turbulente Hauptversammlung.

Hahn will den Konzern halbieren, die Kinosparte Constantin Film verkaufen – Burgener, der wie Hahn über ein gutes Drittel der Constantin-Anteile verfügt, wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen. Auf eine wirkliche Einigung hatte angesichts der verfahrenen Lage daher wirklich niemand gesetzt.

Doch was sich in den vergangenen beiden Tagen auf dem Münchner Nockherberg abgespielt hat, dürfte beispiellos sein in der Geschichte börsennotierter Unternehmen: Erst spielten sich zeitweise groteske Szenen mit schreienden Anwälten und tobenden Kleinaktionären ab. Dann holte kurz vor Toresschluss, nach zwei Tagen Debatte und 500 Fragen an den Vorstand, die Hahn-Seite ihren Trumpf aus der Tasche. Der Stimmenpool Burgeners, der wie Hahn auf knapp 30 Prozent der Anteile geschätzt wird, sei nicht zu den nun anstehenden Abstimmungen zugelassen.

Die Begründung: Mitte Juni habe es von der Burgener-Seite eine falsche Stimmrechtsmeldung gegeben. Unter der Hand hieß es, diese habe im Sommer zeitweise mehr als 30 Prozent der Aktien besessen. Diese falsche Meldung hätten sie korrigieren und eigentlich ein Übernahmeangebot machen müssen. In der Mitteilung, die das Unternehmen anschließend verschickte, heißt es dazu nur nüchtern: „Bei den Abstimmungen wurden Aktionäre, die einen Anteilsbesitz von knapp 30 Prozent am Grundkapital gemeldet hatten und einen Stimmrechtspool formen, vom Versammlungsleiter wegen einer falschen Stimmrechtsmitteilung von der Abstimmung ausgeschlossen.“

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