KARLSRUHE (dpa-AFX) - Auch wer sich selbst im Internet nichts zuschulden kommen lässt, ist vor kostspieligen Abmahnungen wegen verletzter Rechte nicht sicher. Wie gut das private WLAN vor fremdem Zugriff geschützt sein muss, klärt der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (11.30 Uhr). Eine Frau soll in dem Fall rund 750 Euro an eine Filmfirma zahlen, weil jemand über ihren Internetanschluss einen Actionfilm illegal in eine Tauschbörse hochgeladen hatte.
Fest steht, dass der Unbekannte ihr WLAN gehackt hatte. Offen ist, ob sie dafür geradestehen muss. Ihr Router war vom Hersteller mit einem individuellen Schlüssel aus 16 Zahlen nach gängigem Standard (WPA2) gesichert. Erst gut ein Jahr nach dem Vorfall warnte der Hersteller die Kunden, weil sich herausgestellt hatte, dass der Schlüssel leicht zu knacken war. Die Frage ist nun, ob die Frau haftet, weil sie den voreingestellten Schlüssel nie geändert hatte. (Az. I ZR 220/15)/sem/DP/tos
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