Begründete Stellungnahme der BUWOG AG - Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Übernahmeangebots von Vonovia

Dienstag, 13.02.2018 08:20 von DGAP - Aufrufe: 337

DGAP-News: BUWOG AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Stellungnahme Begründete Stellungnahme der BUWOG AG - Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Übernahmeangebots von Vonovia 13.02.2018 / 08:13 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Wien, 13. Februar 2018 Begründete Stellungnahme der BUWOG AG - Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Übernahmeangebots von Vonovia

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BUWOG AG ("BUWOG") haben heute ihre Stellungnahmen zur Angebotsunterlage der Vonovia SE ("Vonovia") vom 5. Februar 2018 veröffentlicht. In diesen Stellungnahmen empfehlen der Vorstand und der Aufsichtsrat nach einem sorgfältigen Prüfungsprozess den Beteiligungspapierinhabern der BUWOG, das Angebot anzunehmen. Diese Empfehlung wird in der begründeten Stellungnahme ausführlicher erläutert. Nach eingehender Prüfung sind Vorstand und Aufsichtsrat jeweils zu der Einschätzung gelangt, dass der Angebotspreis von 29,05 Euro je BUWOG-Aktie und die gebotene Gegenleistung an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen aus finanzieller Sicht angemessen ist. Der Angebotspreis für die BUWOG-Aktien liegt deutlich über den gewichteten historischen und vom Angebot unbeeinflussten Durchschnittskursen der BUWOG-Aktie der letzten zwei Jahre. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bewerten die Prämie auf den Aktien-Schlusskurs vom 15. Dezember 2017 (Handelstag vor Angebotsankündigung) mit 18,1 Prozent als angemessen. Zudem liegt der Angebotspreis 16,8 Prozent über dem letzten veröffentlichten, unverwässerten EPRA Net Asset Value des Unternehmens zum 31. Oktober 2017. Die Annahmefrist begann am 5. Februar 2018 und endet am 12. März 2018. Sofern alle Vollzugsbedingungen am Ende der Annahmefrist erfüllt sind, wird das Settlement für die erste Angebotsfrist der Transaktion für Ende März 2018 erwartet. Die für den Vollzug der Transaktion notwendigen kartellrechtlichen Freigaben sind bereits erteilt worden. Die begründeten Stellungnahmen zum Angebot sind seit heute auf der Internetseite der BUWOG unter www.buwog.com abrufbar. Die Mitglieder des Vorstands der BUWOG AG und jene Mitglieder des Aufsichtsrats, die BUWOG-Aktien halten, werden das Angebot annehmen und ihre Aktien in das Angebot einliefern. BUWOG wird in Zusammenhang mit dem Angebot von Goldman Sachs als Finanzberater und zu österreichischem Recht von Schönherr Rechtsanwälte GmbH beraten.

 

Über die BUWOG Group Die BUWOG Group ist der führende deutsch-österreichische Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich und blickt auf eine mittlerweile 66-jährige Erfahrung zurück. Das Immobilienbestandsportfolio umfasst rund 49.000 Bestandseinheiten und befindet sich in Deutschland und Österreich. Neben dem Asset Management der eigenen Bestandsimmobilien wird mit den Geschäftsbereichen Property Sales und Property Development die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Die Aktien der BUWOG AG sind seit Ende April 2014 an den Börsen in Frankfurt am Main, Wien (ATX) und Warschau notiert.

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