Den Bauarbeiter mit der Kippe im Mund kennt jeder. Aber wer darf sonst noch bei der Arbeit rauchen? Muss das Unternehmen einen Raucherraum bereitstellen? Die Regelungen unterscheiden sich je nach Arbeitgeber und Branche.
Früher wurde bei der Deutschen Flugsicherung viel geraucht. „Man kennt das aus alten Filmen. Beinahe jeder hatte eine Zigarette in der Hand“, sagt eine Sprecherin. Mancherorts haben Vorhänge und Teppiche „eine gewisse Duftmarke“ gehabt. Später seien die Raucher in der Unternehmenszentrale in Langen nach und nach eingeschränkt worden. Erst habe es drinnen noch „Raucherinseln“ gegeben. Mittlerweile müssen die Raucher raus.
„Es gibt einen grundsätzlichen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz“, sagt Professor Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieser ist begründet in der Arbeitsstättenverordnung. Das schützt insbesondere Nichtraucher – und schränkt Raucher ein. Die meisten Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren mit Betriebsvereinbarungen Regelungen getroffen, die zwischen Rauchern und Nichtrauchern vermitteln.
Diese Vereinbarungen zwischen Unternehmern und Mitarbeitern oder dem Betriebsrat beantworten viele Fragen: Wo darf geraucht werden? Gibt es Raucherräume? Müssen die Raucher die Uhr stechen, wenn sie für eine Zigarettenlänge ihren Arbeitsplatz verlassen? So vielfältig wie die Unternehmen sind auch die Regelungen.
Bei Daimler (Daimler Aktie) zum Beispiel ist das Rauchen in allen Gebäuden verboten. „Außerhalb von Gebäuden gilt das Rauchverbot, soweit es sich um feuergefährdete Bereiche handelt“, heißt es in der Gesamtbetriebsvereinbarung. Raucherräume gibt es nach Angaben des Unternehmens keine.
„Es gibt keinen Anspruch auf einen Raucherraum“, sagt Anwalt Lunk. Durch die Gerichte sei aber klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Eine Ausnahme wäre, wenn ein Verbot aus Sicherheitsgründen nötig ist.
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