HERZOGENRATH (dpa-AFX) - Nach der gescheiterten Übernahme des Spezialmaschinenbauers Aixtron
Der Bundesregierung werde vorgeworfen, eine außenwirtschaftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne genaue Prüfung und vorschnell erteilt zu haben, so der Sprecher der Kanzlei. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eine zunächst erteilte Genehmigung für den Verkauf von Aixtron an einen chinesischen Investor nach einem Veto aus den USA wieder zurückgenommen.
Dadurch seien die Aktionäre nach Darstellung der Anwaltskanzlei "völlig überrascht" worden, so die Kanzlei. Nur auf Basis des Vertrauens auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung seien die Aktien dem Übernehmer angedient worden. Dadurch seien die Aktionäre schließlich auch gehindert gewesen, ihre Papiere anderwertig zu verkaufen.
Aixtron stellt Maschinen für die Chipindustrie her und steckt wegen einer schwachen Auftragslage in der Krise. Ein Weg daraus sollte die Übernahme durch chinesische Investoren sein. Diese scheiterte allerdings kurz vor Weihnachten am Veto des damaligen Präsidenten Barack Obama, der "Risiken für ie nationale Sicherheit der USA" vorgebracht hatte. Die US-Regierung hatte ein Mitspracherecht, weil das TecDax
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