Ad hoc: SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Bekanntmachung über die Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung und die Festlegung des Bezugspreises auf EUR 3,25 je neuer Aktie sowie die Umsatzprognose für d

Montag, 19.09.2016 22:55 von DGAP - Aufrufe: 527

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 19.09.2016 22:50 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die hierin enthaltene Information ist nicht für die Veröffentlichung oder Weitergabe an Personen in den USA, Kanada, Japan und Australien gedacht oder freigegeben. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR Schlagwort(e): Bezugsangebot / Festgelegter Bezugspreis / Kapitalerhöhung / Umsatzprognose Bekanntmachung über die Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung und die Festlegung des Bezugspreises auf EUR 3,25 je neuer Aktie sowie die Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr 2016 und das Geschäftsjahr 2017 Kahl am Main, 19. September 2016 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (SINGULUS TECHNOLOGIES) (WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5) gibt die Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und legt den Bezugspreis auf EUR 3,25 je neuer Aktie fest. Im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung bietet SINGULUS TECHNOLOGIES bis zu 2.021.938 neue Aktien an. Der Bezugspreis pro neue Aktie beträgt EUR 3,25. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 voll gewinnanteilberechtigt und werden den Aktionären im Bezugsverhältnis von 3 : 1 (d.h. für drei bestehende Aktien kann eine neue Aktie der Gesellschaft bezogen werden) angeboten. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich am 22. September 2016 beginnen und läuft bis zum 5. Oktober 2016 (einschließlich). Nähere Einzelheiten zur Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem für die Bezugsrechtskapitalerhöhung erstellten Wertpapierprospekt der SINGULUS TECHNOLOGIES, der nach seiner Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich am 20. September 2016 veröffentlicht werden wird, sowie dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 21. September 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird. Die Gesellschaft hat ihre Umsatzprognose für das laufende und das folgende Geschäftsjahr präzisiert und rechnet für das laufende Geschäftsjahr mit Umsatzerlösen in Höhe von rund EUR 68 Mio. bis EUR 78 Mio. Bedingt durch die Verzögerungen im Zusammenhang mit den Aufträgen der Tochterunternehmen des chinesischen Staatskonzerns CNBM werden große Teile der Umsatz- und Gewinnrealisierung für diese Aufträge erst im Geschäftsjahr 2017 anfallen. Für das Geschäftsjahr 2017 geht die Emittentin von einer weiter positiven Entwicklung der Nachfrage nach Anlagen zur Fertigung von Solarzellen aus. In diesem Fall könnte der Anstieg nach der Erwartung der Gesellschaft in etwa zu einer Verdoppelung des Umsatzniveaus des Geschäftsjahres 2016 führen. Der Wertpapierprospekt wird nach Genehmigung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.singulus.de/de/investorrelations.html) veröffentlicht. SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de Disclaimer: Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Singulus Technologies AG (die 'Gesellschaft') in den USA oder in einem anderen Land oder eine Aufforderung, ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den USA oder in einem anderen Land abzugeben. Diese Mitteilung darf nicht mittelbar oder unmittelbar in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika veröffentlicht, verteilt oder dorthin übermittelt werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden weder nach dem Securities Act noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen. Ein mögliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. 19.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland Telefon: +49 (0)1709202924 Fax: +49 (0)6188 440-110 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de Internet: www.singulus.de ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5 WKN: A1681X, A2AA5H Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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