Ad hoc: Bremer Straßenbahn AG: Festlegung Barabfindung für squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG

Dienstag, 27.06.2017 17:05 von DGAP - Aufrufe: 225

DGAP-Ad-hoc: Bremer Straßenbahn AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Bremer Straßenbahn AG: Festlegung Barabfindung für squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG 27.06.2017 / 17:02 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc- Mitteilung der Bremer Straßenbahn AG

 

Bremer Straßenbahn AG: Festlegung Barabfindung für squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG

Bremen, 27.06.2017. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ("BVG") hat heute gegenüber der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft ("BSAG") ihr Übertragungsverlangen vom 15.12.2016 bezüglich der Übertragung der verbliebenen Aktien der Minderheitsaktionäre der BSAG konkretisiert und den Vorstand der BSAG darüber informiert, dass die BVG die Höhe der Barabfindung auf 135,00 Euro je Aktie festgelegt hat.

Der BVG gehören nach eigenen Angaben Aktien, die einem Anteil von mehr als 95 Prozent am Grundkapital der BSAG entsprechen. Die BVG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der BSAG gefasst werden, die voraussichtlich Ende August 2017 stattfinden wird.

Kontakt: Ulrich Schröder Fachbereichsleiter Finanz- und Geschäftsbuchhaltung UlrichSchroeder@bsag.de

27.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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