Zulassungsfolgepflichten: Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 29.09.2014 10:50 von DGAP - Aufrufe: 277

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 20. Zwischenmeldung 29.09.2014 10:45 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 20. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 22. September 2014 bis einschließlich 28. September 2014 wurden insgesamt Stück 541.194 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 12. Mai 2014 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 12. Mai 2014 mitgeteilt wurde. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 12. Mai 2014 bis einschließlich 28. September 2014 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 11.186.189 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). München, 29. September 2014 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 29.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft Wittelsbacherplatz 2 80333 München und Berlin Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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