Zulassungsfolgepflichten: Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 28.07.2014 11:10 von DGAP - Aufrufe: 126

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung 28.07.2014 11:05 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 21. Juli 2014 bis einschließlich 27. Juli 2014 wurden insgesamt Stück 519.531 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 12. Mai 2014 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 12. Mai 2014 mitgeteilt wurde. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 12. Mai 2014 bis einschließlich 27. Juli 2014 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 6.440.340 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). München, 28. Juli 2014 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 28.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft Wittelsbacherplatz 2 80333 München und Berlin Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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