Wann Messer ins Gepäck dürfen

Montag, 26.01.2015 12:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 117

Die Erfahrungen unserer Leser zeigen viele Sicherheitsmängel an deutschen Flughäfen. Doch nicht alles, was nach Panne aussieht, ist auch eine. Unter welchen Bedingungen manche Gegenstände ins Flugzeug dürfen.Monatelang schlummerte ein Teppichmesser in seinem Rucksack – und fiel selbst bei einer Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht auf. Diese Geschichte berichtet ein Handelsblatt-Leser im sozialen Netzwerk Facebook (Facebook Aktie). Er sei damit durch die Flughäfen Berlin-Tegel, Köln-Bonn und sogar Sarajevo gekommen – ohne, dass es jemandem aufgefallen sei. Erst in Belgrad sei ein Sicherheitsmann auf ihn zugekommen, aber auch das erst nach der Kontrolle.Ein Einzelfall? Laut den Erfahrungen der Handelsblatt-Leser nicht. Nach den Kontrollpannen am Düsseldorfer und Frankfurter Flughafen Anfang November haben wir unsere Nutzer in den vergangenen Wochen auf unserer Webseite und in den sozialen Netzwerken aufgefordert, uns ihre Geschichten von Sicherheitsschleusen an deutschen Flughäfen zu erzählen.Das (nicht repräsentative) Ergebnis: Viele sind mit Wasserflaschen, Taschenmessern oder Scheren im Handgepäck durch die Kontrollen gekommen. Auf den ersten Blick mag dies nach einer Panne des Sicherheitspersonals aussehen. Doch dieser Eindruck stimmt nicht in jedem Fall.Beispiel: Messer. Auf der Liste der verbotenen Gegenstände für das Handgepäck hat die Bundespolizei fein säuberlich aufgelistet, welche Objekte Fluggäste lieber zu Hause lassen. Dazu zählen „spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können“, wie die Gesetzeshüter auf ihrer Webseite schreiben.Doch der Definition nach zählen dazu erst Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern. Sprich: Ein Messer, das diese Länge nicht erreicht, darf offiziell im Handgepäck bleiben. Dieselbe Regelung gilt auch für Scheren – viele Nagelscheren würden also theoretisch nicht darunter fallen.

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