Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an

Montag, 24.12.2012 13:25 von DGAP - Aufrufe: 524

DGAP-News: Veris Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an 24.12.2012 / 13:22
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 21. Dezember 2012. Veris Gold Corp. (WKN: A1J6DZ; TSX: VG; OTCQB: YNGFF) (das 'Unternehmen') gibt bekannt, dass in Abhängigkeit der Genehmigung durch die zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden und der Bestätigung durch die Aktionäre des Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 20. Dezember 2012 ein Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (der 'Plan') mit Computershare Trust Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen hat. Die Zielsetzung des Board of Directors ist die Annahme dieses Plans, um den vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder, der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebot' fortzufahren. Das geltende kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das Unternehmen bekannt. Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden Stammaktie des Unternehmens an die zum 20. Dezember 2012, 0 Uhr 01 (Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre, sofern nicht die Rechte früher zurückgenommen oder eingetauscht werden. Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (Triggering Event) ausgeübt werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden: (i) eine erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr der Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt ihre Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen würde, dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD. Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person ein zugelassenes Angebot, wie definiert im Plan, vorlegt. Das heißt. Ein Angebot gemäß eines Übernahme-Rundschreibens an alle Aktionäre des Unternehmens, das eine Hinterlegungsfrist von mindestens 60 Tagen besitzt und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden. Das Konzept des zugelassenen Angebots dient dazu, das Unternehmen und seine Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird. Dies erfolgt, um eine eingehende Prüfung des Angebots zu garantieren und eine Fortsetzung des Angebots zu erlauben, falls die Mehrheit der Aktionäre ihre Aktien andient. Das Abkommen befreit von 'weichen Verkaufssperren' (Soft Lock-up Agreements), bietet eine gemäßigte Vertragsstrafe und stellt Vermögensverwalter und Fondsmanager, die kein Übernahmeangebot vorlegen, frei. Über Veris Gold Corp. Veris Gold Corp. ist ein sich vergrößernder mittelgroßer nordamerikanischer Goldproduzent, der Goldminen in geopolitisch stabilen Regionen entwickelt und betreibt. Das Hauptprojekt des Unternehmens ist die genehmigte und laufende Jerritt-Canyon-Goldmine 50 Meilen nördlich von Elko im US-Bundesstaat Nevada. Das Unternehmen besitzt ebenfalls ein breit gefächertes Portfolio von Edelmetallliegenschaften in British Columbia und im Yukon Territory, Kanada, einschließlich der ehemals produzierenden Ketza-River-Mine. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Neuentwicklung der Bergwerks- und Mühlenanlagen auf Jerritt Canyon. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Veris Gold Corp. Richard Moritz Senior Director, Institutional Investor Relations Tel: (604) 688-9427 Email: rmoritz@verisgold.com Nicole Sanches Investor Relations Manager Tel: (604) 688-9427 Durchwahl 224 Email: nicole@verisgold.com www.verisgold.com CHF Investor Relations Jeanny So Director of Operations Tel: (416) 868-1079 Durchwahl 225 Email: jeanny@chfir.com www.chfir.com AXINO AG investor & media relations Königstraße 26 70173 Stuttgart Germany Tel. +49 (711) 253592-30 Fax+49 (711) 253592-33 http://www.axino.de/ Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen. Ende der Corporate News
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