NEW YORK (dpa-AFX) - Im Libor-Skandal um manipulierte Zinssätze droht den 16 beteiligten Großbanken weiterer Ärger. Ein New Yorker Berufungsgericht befand am Montag Kartellrechtsklagen von Investoren für zulässig und überstimmte damit eine Entscheidung aus der vorherigen Instanz. Es geht um Schadenersatzforderungen von Investoren - darunter US-Gemeinden und -Städte - in Milliardenhöhe.
Die Kläger werfen Geldhäusern wie der Bank of America (Bank of America Aktie) oder der Deutschen Bank vor, den für Finanzgeschäfte in dreistelligem Billionenwert richtungsweisenden Libor-Zins durch Absprachen zu ihren Gunsten manipuliert zu haben. Die Abweisung der Klagen sei gekippt worden, weil die Anleger nicht die Chance gehabt hätten, ihre Anschuldigungen richtig zu begründen, erklärte das Gericht.
Den in den Libor-Skandal verwickelten Banken wurden in den vergangenen Jahren bereits zum Teil hohe Strafen in verschiedenen Ländern aufgebrummt. Bei der Entscheidung des Berufungsgerichts in Manhattan ging es zunächst vor allem um die Frage, ob in dem Fall gegen das Kartellrecht verstoßen wurde.
Ebenfalls in höherer Instanz revidiert wurde am Montag ein Bußgeld in Höhe von 1,27 Milliarden Dollar (Dollarkurs) (1,13 Mrd Euro), das im Sommer 2014 von einem New Yorker Bezirksgericht wegen dubioser Hypothekengeschäfte gegen die Bank of America verhängt worden war. Die Berufungsrichter hielten die Beweise für nicht ausreichend./hbr/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.