BRÜSSEL (dpa-AFX) - Europas Verbraucher haben möglicherweise jahrelang zu viel für Zucker und Süßigkeiten gezahlt. Die EU-Kommission verdächtigt mehrere europäische Zuckerproduzenten, die Preise für Weißzucker über Jahre hinweg abgesprochen und damit künstlich hoch gehalten zu haben. Bei Razzien durchsuchten Ermittler Ende April europaweit die Büros großer Hersteller, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Darunter war auch Europas größter Zuckerproduzent Südzucker.
"Auch bei uns waren sie", hatte Südzucker-Chef Wolfgang Heer bei der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens am Donnerstag in Mannheim gesagt. Den Anlass kenne er zwar nicht. "Wir gehen aber davon aus, dass die Untersuchung keine Folgen für uns haben wird." Nach Angaben aus EU-Kreisen war auch Nordzucker betroffen. Das Unternehmen war am Freitag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Insgesamt haben die Wettbewerbshüter nach Brancheninformationen sechs europäische Zuckerproduzenten im Visier.
Ein Verstoß gegen die Kartellregeln könnte für die Firmen teuer werden. Die EU-Kommission droht mit Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Durchsuchungen seien ein erster Schritt und sagten noch nichts über die tatsächliche Schuld der Unternehmen aus, betonte die EU-Behörde. Eine Frist für den Abschluss des Falls gebe es nicht. Preis- und Marktabsprachen zum Schaden von Verbrauchern und Kunden sind in der EU streng verboten.
Die kräftigen Preissteigerungen bei Zucker auf zeitweise über 700 Euro je Tonne ließen die Kartellwächter aufhorchen./mt/DP/jkr
Kurzfristig positionieren in Südzucker | ||
HS421E
| Ask: 2,46 | Hebel: 4,47 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.