Zuckerernte (Symbolbild).
Freitag, 20.03.2015 12:09 von | Aufrufe: 801

ROUNDUP: Vivil fordert Schadensersatz von Südzucker wegen Kartellabsprachen

Zuckerernte (Symbolbild). pixabay.com

MANNHEIM (dpa-AFX) - Der Bonbon-Hersteller Vivil fordert von Südzucker wegen erhöhter Preise Schadensersatz in Millionenhöhe. Wie das Landgericht Mannheim am Freitag bestätigte, verlangt Vivil 1,3 Millionen Euro Schadensersatz von dem Zuckerhersteller. Ein erster Verhandlungstermin ist demnach am 3. Juli. Zuvor hatte das "Handelsblatt" (Freitag) darüber berichtet. Der Aktienkurs des Unternehmens gab daraufhin kräftig nach.

Hintergrund sind illegale Kartellabsprachen zwischen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker), wegen derer das Bundeskartellamt bereits ein Millionen-Bußgeld verhängt hatte. Südzucker erhielt mit 195,5 Millionen Euro die höchste Einzelstrafe.

Dem Blatt zufolge prüfen weitere Einzelhändler und Firmen der Süßwarenindustrie nun ihrerseits Schadensersatzklagen. Südzucker hat nach eigenen Angaben bereits Rückstellungen mit Blick auf mögliche Prozessrisiken gebildet.

Die Südzucker-Aktie lag am Freitag zeitweise mit fast acht Prozent im Minus. Noch vor gut zwei Jahren war das Papier 34 Euro und damit gut dreimal soviel wert wie derzeit. Zwar komme die Entwicklung nicht ganz überraschend, doch dürfte die im "Handelsblatt" genannte mögliche Gesamtsumme der Forderungen von bis zu drei Milliarden Euro einige Anleger schocken, sagte ein Händler. Dem Unternehmen macht bereits der niedrige Zuckerpreis zu schaffen./lan/ajx/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

13,06
-0,08%
Südzucker Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Südzucker Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.