Die EU-Flagge.
Mittwoch, 12.03.2014 16:25 von | Aufrufe: 189

ROUNDUP: EU-Parlament will Pauschalreisenden mehr Rechte geben

Die EU-Flagge. pixabay.com

STRASSBURG (dpa-AFX) - Urlauber sollen nach dem Willen des Europaparlaments künftig mehr Rechte bei Pauschalreisen haben. Das soll nicht nur für Buchungen im Reisebüro sondern auch im Internet gelten. Für entsprechende Gesetzesänderungen stimmten die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg. Bevor neue Vorgaben in Kraft treten können, müssen sich die Volksvertreter aber noch mit den EU-Staaten einigen. Kritik kam sowohl von Verbraucherschützern als auch aus der Reisebranche.

Deutsche Reisende könnten indes im Detail schlechter dastehen als bisher. So sehen die angepeilten Regeln vor, dass Preise nach Vertragsschluss nur noch in bestimmten Fällen steigen dürfen - zum Beispiel, wenn Steuern, Flughafengebühren oder Treibstoffkosten steigen. Bei nachträglichen Preiserhöhungen von mehr als acht Prozent hätten Kunden ein Recht auf ein vergleichbares Angebot oder Rückerstattung. Deutsche Urlauber können aber derzeit schon bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Buchung stornieren.

Der europäische Verbraucherverband Beuc lobte zwar eine geplante Verpflichtung für Reiseveranstalter, auch Kostensenkungen an ihre Kunden weiterzugeben. Allerdings werde dabei eine Verwaltungsgebühr fällig.

Die Abgeordneten selbst äußerten sich parteiübergreifend zufrieden. Verbesserungen sollten sich vor allem für Kunden ergeben, die ein Paket von mehreren Anbietern buchen, die häufig im Internet angeboten werden. "Mit ein paar Mausklicks ist heute ein Paket aus Flugreise, Hotelübernachtung und Mietwagen gebucht", teilte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt mit. "Die Kunden können den Hauptveranstalter nach der heutigen Entscheidung zur Verantwortung ziehen."

Der CDU-Abgeordnete Hans-Peter Mayer erhoffte sich mehr Durchblick für Verbraucher: "Das wichtigste ist, dass die Verbraucher vor Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen bekommen, nicht zuletzt über die einzelnen Leistungspflichten des Anbieters."

Die angepeilten Regeln sehen zum Beispiel vor, dass ein Flug nicht ohne weiteres um mehr als drei Stunden verschoben werden darf, wenn der Reisevertrag abgeschlossen ist. Kunden hätten in diesem Fall ein Recht auf eine vergleichbare Pauschalreise oder auf die Rückerstattung ihrer Kosten.

Falls außergewöhnliche Umstände die Rückreise verzögern, müssten Reiseveranstalter die Kosten für einen längeren Aufenthalt am Urlaubsort für höchstens fünf Nächte tragen. Dem Deutschen Reiseverband (DRV) gehen die Pläne zu weit: "Gegen ein solches Risiko können sich Reiseveranstalter nicht versichern", erklärte der DRV. Diese und andere Regeln könnten sich am Ende im Preis niederschlagen./hrz/DP/she


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