Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main
Sonntag, 07.02.2016 14:59 von | Aufrufe: 2919

ROUNDUP: Bafin schließt deutsche Maple Bank wegen drohender Überschuldung

Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main CC0 (gemeinfrei)

BONN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Finanzaufsicht Bafin hat mit sofortiger Wirkung die Schließung der Maple Bank in Frankfurt angeordnet. Die Tochter der kanadischen Maple Financial Group war im vergangenen Herbst ins Visier von Ermittlern geraten. Hintergrund sind umstrittene Cum-Ex-Geschäfte und daraus erzielte Steuervorteile.

Hintergrund für die jetzige Entscheidung der Bafin sei eine drohende Überschuldung nach einer zu bildenden Steuerrückstellung, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Sonntag in Bonn mit. Die Maple Bank müsse ihren Zahlungsverkehr einstellen und werde für den Kundenverkehr geschlossen. So sollten Vermögenswerte gesichert werden. Ein Bafin-Sprecher betonte ausdrücklich, es gebe keine Bedrohung für die Finanzstabilität. Zu einem möglichen Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften wollte er sich nicht äußern.

VERGLEICHSWEISE KLEIN

Das Institut ist laut Bafin ein Nischenanbieter im Investmentbanking mit einer vergleichsweise kleinen Bilanzsumme von 5 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Bilanzsumme der Deutschen Bank - die das Geschäftsvolumen widerspiegelt - liegt bei etwa 1600 Milliarden Euro.

Auf Privatkunden entfalle nur ein sehr geringer Teil des Geschäfts der Maple Bank, hieß es bei der Bafin. Da das Institut Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken ist, seien die Einlagen auch über den gesetzlichen Rahmen von 100 000 Euro hinaus weitgehend geschützt.

STAATSANWALT ERMITTELT

Gegen die Maple Bank ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte. Es besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung im dreistelligen Millionenbereich. Im vergangenen September hatten Ermittler bei einer großangelegten Razzia Geschäftsräume der Bank sowie Wohnungen von Verdächtigen durchsucht.

Bei den umstrittenen Steuerdeals werden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer ließen sich die Beteiligten mehrfach ausstellen - obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Das Bundesfinanzministerium schloss dieses Steuerschlupfloch 2012 nach Milliardenausfällen. Fälle aus der Zeit davor beschäftigen immer noch die Justiz. Unter den Verdächtigen sollen namhafte Institute im In- und Ausland sein. Namen werden wegen des Steuergeheimnisses nicht genannt./hgo/DP/das


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