HV-Bekanntmachung: MIM MONDO IGEL MEDIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.01.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 21.12.2012 15:25 von DGAP - Aufrufe: 365

DGAP-HV: MIM MONDO IGEL MEDIA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MIM MONDO IGEL MEDIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.01.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 21.12.2012 / 15:19
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MIM MONDO IGEL MEDIA Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC ISIN DE000A1ML6N5 / WKN A1ML6N Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der, am Dienstag, dem 29. Januar 2013, 10 Uhr, im Hotel Böttcherhof, Raum Mönckeberg, Wöhlerstraße 2, 22113 Hamburg, stattfindenden, außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 9.30 Uhr. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über Auflösung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.01.2013 aufgelöst. Abwicklungsjahr ist das Kalenderjahr; das erste Abwicklungsjahr ist ein Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr, beginnend am 01. Februar 2013 und endend mit Ablauf des 31. Dezember 2013. 2. Beschlussfassung über Bestellung des Abwicklers Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das bisherige Vorstandsmitglied Herr Matteo Corradi, Rom wird zum Abwickler bestellt. b) Der Abwickler vertritt die Gesellschaft allein. 3. Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpf-Geschäftsjahr bis zur Auflösung, die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für das erste (Rumpf-)Abwicklungsgeschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Rumpf-Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 01. Januar 2013 bis zur Auflösung der Gesellschaft, für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für den Jahresabschluss und den Lagebericht für das am 31.12.2013 endende Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr wird die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg gewählt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 425.000 und ist in 425.000 Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 425.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 22.01.2013 (24.00 Uhr) bei nachfolgender genannter Stelle in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben: MIM MONDO IGEL MEDIA AG c/o UBJ GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Fax: (040) 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Der Aktienbesitz ist durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 08.01.2013 (0.00 Uhr) zu beziehen hat. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, oder ein Mitglied der Verwaltung ausüben lassen. Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 AktG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie geänderten Fassung der Textform. Die Regelung in § 17 Abs. 2 der Satzung, wonach die Vollmacht schriftlich (§ 126 BGB) oder in einer anderen von der Gesellschaft bestimmten Weise zu erteilen ist, findet insoweit keine Anwendung, als sie eine strengere Form als die Textform vorschreibt. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: MIM MONDO IGEL MEDIA AG c/o UBJ GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Fax: (040) 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwenden, die nach Anmeldung von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut übermittelt wird. Unabhängig davon wird jedem Aktionär auf Verlangen das Vollmachtsformular unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft. Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet: MIM MONDO IGEL MEDIA AG c/o UBJ GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Fax: (040) 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen ('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also spätestens bis Montag, den 29.12. 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Hierbei besteht Unsicherheit, ob die Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft oder des Tages der Hauptversammlung zu berechnen ist. Im erstgenannten Fall müssten die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Zugang des Ergänzungsverlangens Inhaber der Aktien sind. Im letztgenannten Fall müssten die Antragsteller nachweisen, dass sie mindestens seit dem 29.10.2012, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird die für die Antragsteller günstigere Fristberechnung anwenden und Ergänzungsverlangen bekanntmachen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Aktien, die das Quorum erfüllen, seit dem 29.10.2012, 0:00 Uhr, gehalten werden. Nach § 70 AktG bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet: MIM MONDO IGEL MEDIA AG c/o UBJ GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Fax: (040) 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an den Vorstand unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mim.ag unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Mittwoch, den 14.01.2013 , 24:00 Uhr unter der Verwaltungsanschrift der Gesellschaft zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrages kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Für den Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die Beachtung der in § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG geforderten Pflichtangaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien hingewiesen. Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet: MIM MONDO IGEL MEDIA AG c/o UBJ GmbH, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Fax: (040) 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die Informationen nach § 124a AktG Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.mim.ag zugänglich. Hamburg, im Dezember 2012 MIM MONDO IGEL MEDIA AG Der Vorstand
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21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: MIM MONDO IGEL MEDIA AG Ferdinandstr.12 20095 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 3068960 Fax: +49 40 30689668 E-Mail: pgeissler@mim.ag Internet: http://www.mim.ag ISIN: DE000A1MMCC8 WKN: A1MMCC Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Hamburg, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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197772 21.12.2012
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