Mittwoch,
16.04.2014 12:31
von
ARIVA.DE Redaktion
| Aufrufe: 2127
„Civil Rehabilitation Proceedings“ abgelehnt:
Bitcoin-Börse Mt. Gox ist offenbar am Ende
Symbolische Münzen der Kryptowährungen Litecoin, Ethereum, Bitcoin und Ripple.
pixabay.com
Kiel, 16.04.2014 (ARIVA.DE / es) Die einst größte Bitcoin-Börse Mt. Gox steht vor der Abwicklung. Ein Gericht in Tokio lehnte den Insolvenzantrag nach japanischem Recht (Civil Rehabilitation Proceedings), den das Unternehmen Ende Februar gestellt hatte, jetzt ab. Das geht aus einer
Mitteilung des als Verwalter eingesetzten Juristen Nobuaki Kobayashi hervor, die Mt. Gox heute auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.
Das Gericht sah keine Möglichkeit, dass Mt. Gox die Anforderungen des beantragten Verfahrens erfüllen und für weiteren Geschäftsbetrieb reorganisiert werden könne. Offenbar steht nun die Zerschlagung bevor. Der Verwalter versichert in seinem Schreiben, fair und gerecht mit dem Bestand des Unternehmens umzugehen. Das Gericht werde über weitere Schritte entscheiden. Nähere Angaben machte er vorerst nicht.
Mt. Gox war zunächst mit massiven Auszahlungsproblemen in die Schlagzeilen geraten. Dem Unternehmen waren angeblich 850.000 Bitcoins bei einem Hackerangriff gestohlen worden. Später soll ein Teil des digitalen Geldes wieder aufgetaucht sein. Der Konkurs von Mt. Gox ist Wasser auf die Mühlen von Kritikern, die Bitcoins wegen der fehlenden Legitimität durch eine Zentralbank als Zahlungsmittel ablehnen und in dem Projekt weit reichende Möglichkeiten zur Geldwäsche sehen.
ARIVA.DE Börsen-Geflüster
Werbung
Mehr Nachrichten zum Kurs BTC/EUR (Bitcoin / EURO) kostenlos abonnieren
Vielen Dank, dass du dich für unseren Newsletter angemeldet hast. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit einem Aktivierungslink.
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.
Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News
04:37 - PR Newswire
02:00 - PR Newswire
02:00 - PR Newswire