BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund kommt den Ländern im Streit um das Ausbautempo für Ökostrom teilweise entgegen. Unter anderem soll die Förderung neuer Windparks an Land nur um fünf Prozent gekürzt werden statt um 7,5 Prozent. Das geht nach dpa-Informationen aus einer Beschlussvorlage des Bundes für das Treffen mit den Ministerpräsidenten zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am kommenden Dienstag in Berlin hervor.
Kern der geplanten Neuregelung ist die Umstellung der Förderung von garantierten festen Vergütungen auf Ausschreibungen, in denen die günstigsten Anbieter den Zuschlag für neue Ökostrom-Anlagen erhalten sollen. Klein-Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt sollen wie bisher gefördert werden.
Der Bund schlage zudem vor, jährlich 600 Megawatt Solarleistung auszuschreiben, hieß es. Die Ausschreibungsmenge für Biomasse sowie das Brutto-Ausschreibungsvolumen für Windparks an Land seien weiter strittig. In Regionen mit Engpässen beim Stromnetz solle der Zubau von Anlagen gedrosselt werden können. Bei Eigenstromerzeugung solle über 2017 hinaus Bestandsschutz gelten. Es bleibt fraglich, ob den Ländern diese Zugeständnisse reichen.
Aus Sicht des Grünen-Experten Oliver Krischer reicht der Vorschlag nicht, um den Klimaschutz-Verpflichtungen nachzukommen. Nach seinen Angaben führen die Pläne dazu, den Windenergieausbau um fast 80 Prozent zu reduzieren. Mitte des Jahrzehnts könnte es sogar zum Rückbau kommen, wenn besonders viele Anlagen aus der EEG-Förderung fallen. Zusätzlich plane der Bund eine Ausbaubremse für Norddeutschland, weil die Netze zunehmend überlastet seien./sl/tb/ted/DP/men
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