Anmeldefrist zur Gläubigerversammlung läuft am 30.06.2016 ab! Kanzlei MATTIL vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen

Freitag, 24.06.2016 18:15 von DGAP - Aufrufe: 418

DGAP-News: Mattil & Kollegen / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz Anmeldefrist zur Gläubigerversammlung läuft am 30.06.2016 ab! Kanzlei MATTIL vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen 24.06.2016 / 18:10 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine im Juli zu Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG. Die Anmeldefrist läuft am 30.06.2016 ab; später eingehende Anmeldungen sind - auch am Tag der Versammlung - noch zu berücksichtigen. Dennoch müssen die Gläubiger nun tätig werden, um ihre Rechte in den Gläubigerversammlungen wahrnehmen zu können. Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter für die Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach. Die Kanzlei MATTIL erklärt sich bereit, die Stimmrechte der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen in Schwerin am 05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6 06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP 07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N 08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen nicht in Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen. Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die Anleihe- und Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand informieren. Im Anschluss an den Bericht der Insolvenzverwalterin, können die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Der gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber der Insolvenzverwalterin und wird aus der Insolvenzmasse vergütet. Die Kanzlei MATTIL wird die sie bevollmächtigenden Anleger zeitnah über den Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der Insolvenzverwalterin informieren. Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei MATTIL in München ist Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des gemeinsamen Vertreters. Die Kanzlei MATTIL vertritt seit mehr als 20 Jahren Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei MATTIL erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).
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