Ad hoc: Pelikan Aktiengesellschaft: Barabfindung für Pelikan AG Aktien auf EUR 1,11 je Aktie festgesetzt

Mittwoch, 23.08.2017 12:30 von DGAP - Aufrufe: 394

DGAP-Ad-hoc: Pelikan Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges Pelikan Aktiengesellschaft: Barabfindung für Pelikan AG Aktien auf EUR 1,11 je Aktie festgesetzt 23.08.2017 / 12:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung

Barabfindung für Pelikan AG Aktien auf EUR 1,11 je Aktie festgesetzt

Berlin, 23. August 2017 - Die Pelikan International Corporation Berhad ("PICB") hat heute gegenüber dem Vorstand der Pelikan Aktiengesellschaft ihr am 7. März 2017 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Pelikan Aktiengesellschaft auf die PICB als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).

Die PICB hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Pelikan Aktiengesellschaft auf die PICB auf EUR 1,11 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Pelikan Aktiengesellschaft festgelegt.

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft gefasst werden, die für den 6. Oktober 2017 geplant ist.

Pelikan Aktiengesellschaft Der Vorstand

 


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