Ad hoc: AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten

Samstag, 03.12.2016 14:30 von DGAP - Aufrufe: 1174

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot 03.12.2016 14:18 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat, die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US- Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON, Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US- amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und Patentanmeldungen. Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI. Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/ briefing-room/presidential-actions. Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen. Kontakt: Guido Pickert Investor Relations & Konzernkommunikation T: +49 (2407) 9030-444 F: +49 (2407) 9030-445 invest@aixtron.com Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/ DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar. Zusätzliche Informationen Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/ Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar. Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/ Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein. 03.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Deutschland Telefon: +49 (2407) 9030-0 Fax: +49 (2407) 9030-40 E-Mail: invest@aixtron.com Internet: www.aixtron.com ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0 WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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