Der Anleger setzt dabei mit diesem Hebelprodukt ausgehend vom
Stand bei Emission auf eine negative Entwicklung des Basiswertes.
Die Wertentwicklung des Hebelprodukts orientiert sich an der
Kursentwicklung des Basiswertes, die dem Anleger sowohl bei
steigenden als auch bei fallenden Kursen zu 400,00% angerechnet
wird.
Das Hebelprodukt kann durch den Emittenten mit einer Frist von
30 Tagen zum 30.06.2015 vorzeitig gekündigt werden. Danach ist eine
Kündigung unter Einhaltung der gleichen Frist jeden Monat
zulässig.
Aufgrund des Hebelfaktors sind starke Kursverlust bis hin zu
einem Totalverlust (KO-Ereignis) möglich.