wertpapieraufsicht warnt vor aktientipps im internet

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wertpapieraufsicht warnt vor aktientipps im internet preisfuchs

wertpapieraufsicht warnt vor aktientipps im internet

 
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und was ist mit den tipps der analysten?. womit fährt man besser?. ist nicht jeder selbst für die rechereche zuständig oder wird man zum kaufauftrag gezwungen?.

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) warnt Privatanleger vor vermeintlich heißen Aktientipps im Internet. Zunehmend würden die so genannten Chat-Rooms im Datennetz für Manipulationen von Aktienkursen ausgenutzt, sagte der BAWe-Präsident Georg Wittich am Mittwoch in Frankfurt. Schon Mitte Mai hatte das BAWe nach einer international koordinierten Kontrollaktion vor schwarzen Schafen im Internet gewarnt.

Viele Anleger liefen den Empfehlungen oft blind nach und seien sich über mögliche negative Folgen dieses riskanten Spiels nicht im klaren. "Das halten wir für sehr bedenklich und können das nicht einfach hinnehmen", sagte Wittich. Auch beim Feiertagshandel sollten die Kleinanleger vorsichtig agieren. Die geringen Umsätze erhöhten die Gefahr großer Kursschwankungen besonders bei den kleinen Aktientiteln. Kauf- oder Verkaufaufträge sollten an solchen Tagen daher nie unlimitiert in den Handel gegeben werden.

Weiter kritisierte die Aufsichtsbehörde, dass Finanzdienstleister und Banken gelegentlich ihre Kunden nicht ausreichend über mögliche Risiken von Wertpapiergeschäften informieren oder nicht genügend die persönlichen Bedürfnisse der Anleger beachteten. 1999 sei das BAWe in 135 Fällen wegen mangelhafter Dienstleistungen tätig gewesen. Zudem gab es 17 Sonderprüfungen bei Instituten. "Dabei stellten wir fest, dass es Mängel bei der Einholung von Kundenangaben über Anlageziele, Erfahrungen und finanzielle Verhältnisse der Kunden im Vorfeld einer Aufklärung gab. Oft fehlte es auch an vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Kundenaufträge, die eine effektive Kontrolle der Institute ermöglichen soll", bemängelte der BAWe-Präsident.

Kein gutes Zeugnis stellte Wittich auch den Vorständen einiger Aktiengesellschaften aus, die auf der Jagd nach Höchstkursen für ihr Unternehmen Pflichtmitteilungen für Werbung und wenig aussagekräftige Pressearbeit missbrauchten. Die Unternehmen könnten dabei jedoch "sicher sein, dass auf diese Weise selbst unbedeutendste Informationen oder Werbebotschaften über die elektronischen Medien direkt zu den Investoren, Händlern und Analysten gelangen".

Die Öffentlichkeit sei praktisch gezwungen, die Nachricht "zumindest zur Kenntnis zu nehmen; dies allein schon deshalb, um tatsächlich wichtige Informationen nicht zu verpassen". Auch seien die Mitteilungen mancher Unternehmen oft zu lang und mit "langatmigen wörtlichen Zitaten von Vorstandsmitgliedern" überfrachtet. Dies entspreche nicht dem Sinn von Pflichtmitteilungen, die eigentlich nur Kernaussagen zu den Anlegern transportieren sollten, so das BAWe.

Im Kampf gegen Marktmanipulationen und unerlaubte Vorteilsnahme einzelner durch Wissensvorsprung – so genannte Insider-Geschäfte – plädiert Wittich für die Einführung von Bußgeldern. Zwar solle das Delikt auch weiterhin als Straftat gewertet werden, dennoch könnten einige Vergehen auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ermögliche, in einigen Verfahren Bußgelder zu verhängen und nicht gleich an die Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Die Strafverfolger seien nämlich oft gezwungen, Verfahren aus Beweisnot einzustellen.

1999 untersuchte das BAWe 39 Fälle vermuteter Insider-Verstöße. 13 Sachverhalte wurden bei Staatsanwaltschaften angezeigt, doch in zehn Fällen wurde gegen Geldzahlung anschließend keine Anklage erhoben. (dpa) / (jk/c't)



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