Prozeß gegen DB 24 - Leerkauf - keine Rückabwicklung

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Prozeß gegen DB 24 - Leerkauf - keine Rückabwicklung Stardestroyer

Prozeß gegen DB 24 - Leerkauf - keine Rückabwicklung

 
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Sehr geehrte Boardgemeinde,

ich möchte gegen die DB 24 einen Prozeß anstrengen. Grund ? Habe tagesgültig einen Fondverkaufsautrag gegeben. Abends wurde angezeigt, "Auftrag wurde nicht ausgeührt." Drei Tage später gabe ich ich noch  mal einen Auftrag, dies mit " ultimo".

Wochen später erhalte ich zwei Abrechnungen. Der erste Autrag wurde weitergeleitet (obwohl tagesgültig !) und zweite als ein Leerverkauf behandelt, die Fondanteile 10 Tage später nachgekauft, aber zu einem höheren Preis. Schaden 40.000 DM !!!!!!!!!

Bis heute suche ich vergeblich nach dem Hinweis, daß jeder Auftrag ungeprüft weitergeleitet wird.

Die Bank stet auf dem Standpunkt, sie habe nichts falsch gemacht. Auf eine Anfechtungserklärung, die das gesamte RG ex-tunc beseitigt, wurde überhaupt nicht reagiert. Ich stehe auf dem Standpunkt:

1)wie bei anderen Gattungen auch, muss techisch gewährleitet sein, dass über eine Gattung nicht verfügt werden kann. Ist dies doch möglich (ich spreche hier nicht von zeitlichen Überschneidungen, wie aufgrund bestimmter Handelszeiten vorkommen können)ist eine Onlinebank wie ein normaler Bankangestellter zu behandeln, der geschlafen hat.

2)Wesensmerkmal eines Differenzgeschäftes ist es, daß ich über den Zeitpunk t des Verkaufes entscheide.

3) Treu und Glauben: bei der Fondgesellschaft sind Käufe und Verkäufer gleich - ein Schaden nicht entstanden

4) wird die Bereicherung rückabwickelt, dann kann nur das verlangt werden, was ich durch den zweiten Verkauf kurzzeitig erlangt habe und nicht eine potentielle Gewinnaussicht.

5) einseitige Risiskoabwälzung auf den Kunden.



Gibt es Leute, die ähnliches Erfahrungen gemacht haben - vielleicht Rechtssprechungshinweise ?


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