Mal wieder eine Steuerfrage...

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Mal wieder eine Steuerfrage... Fips
Fips:

Mal wieder eine Steuerfrage...

 
13.12.99 13:45
#1
Ich möchte wegen der Spekusteuer einen Teil der Kursgewinne realisieren, aber ohne die Aktie eigentlich abzugeben. Kann ich da gleichzeitig eine Verkaufs- und eine Kauforder abgeben (Verlust ist der Spread, Risiko ist, dass ich die Aktie nicht mehr bekomme) um die Spekufrist neu laufen zu lassen ?
Danke  für fundierte Meinungen.
Was für ein Tag am NM !!!!!
Happy zocking, Fips

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Mal wieder eine Steuerfrage... Honich
Honich:

Re: Mal wieder eine Steuerfrage...

 
13.12.99 13:51
#2
Warum läßt Du Sie nicht einfach weiterlaufen, wenn Du die Aktien behalten willst?

Ausser Du bist im Minus. Dann würde ich Verluste realisieren und wieder neu einsteigen (falls Du die Aktie länger halten möchtest). Dadurch kannst Du Deine realisierten Gewinne, auf die Du SpekuSteuer zahlen müsstest reduzieren. Mit anderen Worten Du reduzierst Deine Verluste (Gewinne) um 30%.

Natürlich muß auch noch das rein und raus klappen.

mfg

Honich
Mal wieder eine Steuerfrage... 0815a
0815a:

Im Prinzip geht es, aber ......

 
13.12.99 14:15
#3
... es macht nur Sinn, wenn die Positionen individuell im MINUS (zwischen Kauf und Verkauf) sind, und die Spekulationsfrist noch nicht rum ist.


Sollte das Finanzamt aber igendwann einmal die genauen Transaktionen betrachten, wird es Ihnen schon etwas merkwürdig vorkommen, wenn Du am selben Tag verkaufst und das selbe wieder kauftst.

Es könnte dann unterstellt werden Du möchtest lediglich Steuern sparen, da kein anderer Sinn ersichtlich ist. In diesem Fall wird das FA den Verkauf dann nicht anerkennen, und die TRansaktion für nichtig erklären !


Warte am besten 3 Tage und dann kannst Du immer behaupten, Du hättest Dich informiert, und als Resultat erschien die die Aktie *wieder* attraktiv. Am besten wäre es noch wenn in der Zwischenzeit irgendein Analyst ein höheres Kursziel angibt, oder aber sonstige Empfehlungen ausgesprochen werden. Diese Information am besten noch aufheben !  
Mal wieder eine Steuerfrage... mr.andersson
mr.andersson:

bitte ? vom finanzamt für nichtig erklärt ???

 
13.12.99 14:29
#4
das dürfte eine lustige klage vor dem bvg abgeben, wenn das finanzamt per ermessensspielraum entscheidet, ob ein rechtskräftiger kauf/verkauf gilt oder nicht.
als nächstes entscheidet das finanzamt dann, ob eine aktie nur länger als ein jahr gehalten wurde, um die spekulatiussteuer zu sparen. und wenn das der fall ist,muss man die dann trotzdem zahlen.
ausserdem können die dann mal eben alle daytraiding geschäfte die mit gewinn abgeschlosen wurden, als einnahmequelle vergessen.
also soviel spielraum hat nicht mal die mosquito-behörde.
wenn du die vertickst und gleich wieder kauft, wird das problemlos anerkannt.
und wer zu versteuerende gewinne hat, dem kann ich nur empfehlen, seine looseraktien aus dem depot zu werfen und (sofern er an sie glaubt) wieder einzusammeln. spart einen haufen geriebenes.

viel spaß noch
Mal wieder eine Steuerfrage... IntuitivZokker
IntuitivZokker:

stimme Mr.Andersson zu, was man macht, entscheidet man sel.

 
13.12.99 14:41
#5
Mal wieder eine Steuerfrage... schaumermal
schaumermal:

das fa kann

 
13.12.99 15:21
#6
die transaktion nicht fuer nichtig erklären, aber die daraus resultierenden steuerlichen wirkungen. das fa hat naemlich einen ermessensspielraum. ob es diesen ermessenspielraum im beschriebenen fall zu ungunsten des steuerpflichtigen geltend machen wird, ist nicht vorhersehbar. ob es dann in einem rechtsstreit obsiegen wird, ebensowenig. aber zunaechst hat das fa einmal recht - das ist einfach so. nicht alle beamte kennen ihre durchfuehrungsverordnung. die vorgesetzten ebensowenig. und viele steuerpflichtige geben letztendlich kleinbei, weil sie einen rechtsstreit scheuen. es kommt auf den zustaendigen finanzbeamten an.
Mal wieder eine Steuerfrage... Heavytrader
Heavytrader:

Stimme Mr. Andersson leider nicht zu!!!

 
13.12.99 15:32
#7
Es ist leider so,wie 0815a oben beschrieben hat. Der Terminus Technicus dafür heißt im Finanzamtsdeutsch "Gestaltungsmißbrauch". Wenn eine Aktie verkauft wird und sofort zurückgekauft wird unterstellt das FA, daß die ganze Aktion nur zur Steuerersparnis geschah, mit der Folge, daß die Anrechnung des Spekulationsverlustes nicht erfolgt! D. h. es wird natürlich nicht der Ver-/ankauf für nichtig erklärt (die Bank dürfte da auch ein Problem mit haben, hihi), sondern er ist eben nur unter steuerlichen Aspekten null und nichtig. Man muss in der Tat "einige Zeit" warten, wobei es dort leider keine nähere Erläuterung des Finanzamtes gibt, was "einige" bedeutet, bevor man die Aktien zurückkauft. Aber wie 0815 schon sagt: Man muss begründen, warum man die Aktie zurückgekauft hat, um den Verlust anerkannt zu bekommen. D.h.: Kräftig nach Ad hoc Meldungen schielen und aufbewahren, etc.
By the way: Man kriegt natürlich nur dann Ärger, wenn man die zurückgekaufte Aktie nach weniger als einem Jahr mit Gewinn verkauft, da das FA ja sonst gar nicht erfährt , daß man sie überhaupt besessen hat.  
Mal wieder eine Steuerfrage... mr.andersson
mr.andersson:

dann möge man mir erklären warum daytrading gewinne steue.

 
13.12.99 15:45
#8
daytrading verlußte sich aber nicht steuermildernd auswirken sollen ??
ist das jemanden hier schon mal passiert ?
ich kenne persönlich niemanden dem seine daytrading verlußte nicht auf seine gewinne annerkannt wurden ( letztes jahr gab es jedenfalls noch keine probleme).
haben wir den niemanden hier, der rechtwissenschaften mit schwerpunkt steuerrecht studiert, oder zumindest steuerberater ist?
für fips : solange es unstimmigkeiten gibt, gilt natürlich das vorsichtigkeitsprinzip.ich bin mir zwar absolut sicher, daß ich recht habe, aber dafür kriegst du im zweifelsfall keine tasse kaffee umsonst.
am besten rufst du mal deinen zuständigen blutspendedienst an , und fragst deinen zuständigen sachbearbeiter direkt. das finanzamt ist verpflichtet, auch konkrete fragen verbindlich zu antworten. nur gesamtberatung dürfen und wollen die nicht machen.

viel spaß noch    
Mal wieder eine Steuerfrage... 0815a
0815a:

Ich denke, das liegt in der Natur des Geschäftes. Ein (beruflicher) DayTr.

 
13.12.99 15:53
#9
... hält nun einmal seine Positionen eh nicht über einen längeren Zeit. In der Regel werden Aktien nicht einmal über eine Nacht gehalten !

Kann man dem FA glaubhaft versichern, daß man ein "DayTrader" ist - >xx% der Aktien werden nur über extrem kurze Zeiträume (Tage) gehalten -, gibt es bestimmt auch keine Probleme wenn man Aktien verkauft und am nächsten Tag wieder kauft !

Es ist also (auch) eine Ansichts- bzw. Auslegungssache.  
Mal wieder eine Steuerfrage... MisterX
MisterX:

Re: Mal wieder eine Steuerfrage...

 
13.12.99 16:48
#10
Hi mr. andersson, Du scheinst ja nicht gerade viel von Steuerberatern zu halten (...zumindestens Steuerberater ist). Gehe aber davon aus, daß das nicht so gemeint ist. Nun aber zum Problem, ich habe mir mal die ganzen Aussagen zu dieser Diskussion durchgelesen und bin folgender Auffassung:
Ich persönlich sehe kein Problem darin (und folglich auch keinen Mißbrauch der Vertragsgestaltung § 42 AO), wenn eine Aktie mit Spekulationsverlust verkauft und im Anschluß daran wieder gekauft wird. Im Gegensatz zu den anderen steuerlichen Verlusten, die mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können (z.b. Verlust aus Vermietung und Verpachtung mit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) können Spekulationsverlusten nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden (ggfls. Verlustvortrag /-rücktrag). Im ersten Moment entsteht somit keine Steuerersparnis. Diese entsteht erst dann, wenn mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet wird.
Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt muß man schriftlich anfordern, eine mündliche ist nicht verbindlich.
Schaumermal: Das Finanzamt kann seinen Ermessensspielraum auch nur im Rahmen des gesetzlich möglichen ausüben. Und hier deutet sich das erste Problem an, zu diesem Sachverhalt (Verkauf/Kauf) gibt es meines Wissen bisher noch keine BFH-Rechtsprechung. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, bedient man sich am besten eines Steuerberaters oder Fachanwalt für Steuerrecht. Gewinnt man den Rechtsstreit, werden dem Finanzamt die Kosten aufgelastet.
Ich persönlich werde auch in Zukunft meine Transaktionen entsprechend durchführen, Verluste realisieren und im Anschluß wieder kaufen, denn solange es diesbezüglich keine Rechtsprechung gibt, ist es, wie 0815a sagt, Ansichts- bzw. Auslegungssache.
Gruß MisterX
 
Mal wieder eine Steuerfrage... furby
furby:

Danke Mister X für Deinen Input

 
13.12.99 16:54
#11
Kannst Du eigentlich Bücher zum Thema Aktiengeschäfte und Steuern empfehlen ?
Gruß furby
Mal wieder eine Steuerfrage... Förstina
Förstina:

Noch eine lapidare Steuerfrage

 
13.12.99 17:14
#12
Sind Spekulationsverluste eigentlich nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr auf mögliche Gewinne gegenzurechnen?

Weitere Frage:

Bsp. Feb 99 Micrologica im Wert von 10 TDM gekauft
Wert Dez 99 nur noch 3 TDM

Macht es jetzt mehr Sinn noch dieses Jahr Verluste zu realisieren (für Steuererklärung 1999) oder dann bis Feb 2000 (für Steuererklärung 2000)warten ?
Oder (hier sind wir wieder bei Frage 1) kann ich die Verluste auch bspw. im Juni 2000 realisieren und bei Steuererklärung 2000 geltend machen.
Was ist geschickter? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Mal wieder eine Steuerfrage... mr.andersson
mr.andersson:

re: misterx : das "zumindest" gilt nur im vergleich zum juristen r.

 
13.12.99 17:23
#13
also verluste kann man definitiv mit gewinnen aus dem voherigen steuerjahr gegenrechnen. das ist seit diesem jahr so.
Mal wieder eine Steuerfrage... furby
furby:

re: förstina

 
13.12.99 17:43
#14
Ja, nur innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne und Verluste sind miteinander verrechenbar. In Deinem Beispiel ist also zu überlegen, ob Du gegenüber Deinen augenblicklich anstehenden Verlusten innerhalb des Jahres auch Gewinne aus anderen Werten realisieren könntest. Gruß furby
Mal wieder eine Steuerfrage... Förstina
Förstina:

Vielen Dank für Eure schnelle und kompetene Antwort ! o.T.

 
13.12.99 17:54
#15
Mal wieder eine Steuerfrage... MisterX
MisterX:

Re: Mal wieder eine Steuerfrage...

 
13.12.99 18:08
#16
An Furby: Ich kann diesbezüglich keine Bücher empfehlen. Da ich aus der Branche (Steuern) komme, befasse ich mich halt desöfteren damit. Vermehrt in der letzten Zeit, seit dem ich selbst Aktiv tätig bin.

An Förstina: Nur kurz zur Ergänzung von mr. andersson und furby. Die steuerlichen Spekulationsverluste sind grundsätzlich im gleichen Jahr mit Spekulationsgewinnen verrechenbar. Dann noch nicht verrechnete Spek.verluste werden in das Vorjahr zurückgetragen (Verrechnung nur mit Spek.gewinnen). bzw. können in das Folgejahr vorgetragen werden (wiederum Verrechnung nur mit Spek.gewinnen).
Diese Vortrags- bzw. Rücktragsmöglichkeit gibt es erst seit diesem Jahr. Bezüglich den Vorjahren sollte man, wenn dies noch möglich ist, bei Spek.verlusten, die Bescheide offen halten, da diesbezüglich ein Verfahren vor dem BVerfG läuft.
Gruß MisterX

Mal wieder eine Steuerfrage... schaumermal
schaumermal:

MisterX, die praxis wird manchmal anders gestaltet

 
14.12.99 08:31
#17
zitat: Das Finanzamt kann seinen Ermessensspielraum auch nur im Rahmen des gesetzlich möglichen ausüben.

das ist richtig, nur haelt sich das fa nicht unbedingt daran. auch bei sachverhalten, die durch die rechtsprechung des bfh geklaert sind. weil einige finanzbeamte (ich wiederhole: einige=wenige) der meinung sind, das sie es mal probieren koennten und/ oder ihre eigene ao nicht kennen (wollen). und dieses spiel machen auch einige steuerberater mit, denn sie brauchen ein gutes verhaeltnis zu ihrem fa.

meine aussage: von einem bescheid nicht ins boxhorn jagen lassen, ein paar kommentare waelzen und dann entscheiden, ob man konkret entgegentritt oder nicht.
Mal wieder eine Steuerfrage... 0815a
0815a:

Schaumermal: Waren brauchen Steuerberater ein gutes Verhältnis zum.

 
14.12.99 09:56
#18
Ich dachte immer ein gutes Verhältnis zum Kunden sei wichtig !
Mal wieder eine Steuerfrage... schaumermal
schaumermal:

richtig, 0815

 
14.12.99 11:38
#19
und damit der gute kunde nicht zum naechsten stoppelhoppser geht, legt der sich fuer ihn ins zeug und gibt bei den unwichtigeren nach. das machen natuerlich nicht alle steuerberater!

das fa kann durchaus einen steuerberater bzw. dessen mandanten an der langen leine verhungern lassen (stapel oben, stapel unten).

das ist nichts anruechiges, denn ich z.b. habe auch kunden, mit denen ich mich sehr gut verstehe und mit anderen weniger.
Mal wieder eine Steuerfrage... Fips
Fips:

Wow - vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten

 
14.12.99 11:46
#20
Ich habe da wohl doch eine sinnvolle Diskussion losgetreten. Ich find's super, dass mein bei Ariva so schnell und so fundierte Antworten bekommt.
Werde versuchen, mich zu revanchieren.
Gruss und vielen Dank nochmal, Fips
Mal wieder eine Steuerfrage... MisterX
MisterX:

schaumermal: Wie man in den Wald (hier FA) ruft, so schallt es heraus!

 
15.12.99 08:11
#21
Grundsätzlich hast Du soweit Recht. Ich für meinen Teil hatte bisher wenig Probleme mit dem Finanzamt, da ich (unsere Praxis) die Finanzbeamten mit fachlichem Wissen durchaus überzeugen konnten. Wie Du aus dem Begriff wenig erkennen kannst, geht aber auch nicht alles Reibungslos.
Gruß MisterX
Mal wieder eine Steuerfrage... schaumermal

stimmt, MrX, nur manchmal bruellt es heraus, ohne dass einer .

 
#22
aber so ist das leben. wenn ich viel steuern zahlen muss, habe ich auch viel verdient. das iss scho in ordnung.


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