Ebenso das Aktiengesetz.
Ich verschweige nicht, dass bei Mühl ein außergewöhnlicher Fall vorliegt, der nur Herrn W. geschuldet ist und dass dort der Insolvenzplan auf Messers Schneide stand. Kann man dort im Thread Alles nachvollziehen.
Es ist kein "Vorgehen". Jeder, der ein wenig Ahnung vom Insolvenzrecht hat, wird mir Recht geben, dass die Insolvenzordnung und das Aktienrecht bei ALLEN deutschen Insolvenzaktien RELEVANT sind und daher der Verlauf eines Insolvenzverfahrens nicht viele Optionen für die insolvente AG offen lässt. Für alle insolventen AGs...das gilt es zu verstehen.
Ich verschweige auch nicht, dass es z.B. bei den folgenden AGs komplett anders verlief als bei Mühl, es hier bei der GWB AG aber genauso laufen könnte wie bei den folgenden AGs:
Eurographics AG, Gontard Metall Bank, Conergy AG, CDV Software Entertainment, Girindus AG, Ceyoniq AG, K+M Möbel AG, Schlott Gruppe AG, Thielert AG, Joyou AG, Rinol AG, Alphaform AG, Praktiker AG, Emqtec AG, Schön & Cie, Abwicklungsgesellschaft Rösch Medizintechnik AG,
Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holdin, Wanderer-Werke AG aber auch Walter Bau AG,
Boewe Systec AG, Bluepool AG, M+S Elektronik AG, Windhoff AG, Unylon oder VDN Vereinigte Deutsche Nickelwerke AG.
25 AGs ?
Ich zähle hier nur auf, weil ständig Mühl wiederholt wird hier im Thread und mir in diesem Zusammenhang noch immer und schon wieder die gleichen Vorhaltungen gemacht werden (siehe #5360).
Die Leser dürfen ruhig erfahren, wie die Realität am Markt für Insolvenzaktien ausschaut. Wahrscheinlichkeitsrechnung spielt dabei auch eine Rolle, denke ich mal. Ganz abgesehen vom neuen Sanierungrecht...
Nur meine kritische Meinung.