Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil

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Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil NoTax
NoTax:

Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil

 
08.03.00 11:44
#1

Gericht verurteilt Telefon-Broker wegen verspäteten Aktienkaufs

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Wegen verspäteter Erfüllung einer Aktienorder hat das Landgericht Nürnberg einen Telefon-Broker zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als 12.000 Mark verurteilt. Das Gericht sah es in einer am Mittwoch veröffentlichten Zivil-Entscheidung als erwiesen an, dass der Anleger wegen der Verzögerung einen finanziellen Verlust erlitt. Der Kläger spricht von einer Einbuße von 14.500 Mark, die ihm beim sofortigen Kauf der Aktien erspart geblieben wäre. Die Aktie, die gleich zur Börseneröffnung gekauft werden sollte, hatte sich kurz nach Börsenstart von 234 auf 268 Mark verteuert (Aktenzeichen AZ 14 O 9971/98).
Das Gericht sieht es auf Grund von Kursauskünften vom Kauftag als "unstreitig" an, dass der Broker die zugesagte Weiterleitung der telefonisch aufgenommenen Kauforder für 500 Aktien "nicht eingehalten" hat. Die Order sei erst verspätet an die Berliner Börse gelangt. "Dadurch konnte ein Aktienkauf zum Eröffnungskurs nicht mehr stattfinden", heißt es in der Entscheidung. Das Unternehmen hatte in dem Verfahren eingeräumt, dass das technische System damals dem Kundenansturm nicht gewachsen war; man habe es deshalb noch am selben Tag aufgerüstet, berichtete das Unternehmen.

Den Schadenersatz begründete das Gericht ferner mit dem Versprechen des Aktienhändlers auf sofortige Abwicklung der Aufträge nach ihrem Eingang. So finde sich in den Kontounterlagen die Zusage, Kunden-Order in wenigen Sekunden an die Handelsplätze weiterzuleiten. Diese Zusage finde sich außerdem in versandten Broschüren und einem "Wertpapier-Wegweiser". Diese Broschüren und die darin enthalten Versprechen seien Grundlage der jeweiligen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Telefon-Broker und Kunde. Das Argument, es habe sich bei dem Versprechen nur um "Anpreisungen" und eine "unverbindliche Beschreibung" gehandelt, es sei aber nicht Vertragsbestandteil, ließ das Gericht nicht gelten./kt/mk/DP

Vieleicht läst sich damit ja gut "drohen" und etwas Schadensersatz rausholen.
Viel Glück ;-))
Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil schaumermal
schaumermal:

quelle-entrium-bank?? o.T.

 
08.03.00 12:21
#2
Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil visual
visual:

humbug, dass bringt gar nichts

 
08.03.00 12:55
#3
wie du so schön schreibst..."wenn der Auftrag eingegangen ist". Wenn ich dagegen schon nicht ins System komme kann ich auch keine Aufträge abgeben. Bringt also nichts, leider.
Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil furby
furby:

visual das sehe ich anders..

 
08.03.00 13:01
#4
letztlich ist es eine Beweisfrage. Wenn Du Zeugen dafür angeben kannst es auf allen Wegen vergebens oder mit Verspätungsergebnis probiert zu haben, dann sollte das Urteil auch nützen. Im Extremfall könnte man sich die Nichterreichbarkeit auch notariell beglaubigen lassen...

Gruß furby
Für alle Comdefect-Geschädigten; ein spannedes Gerichtsurteil NoTax

Dazu kommt ja auch noch das die Bankenaufsicht

 
#5
die Directbanken aufgefordert hat die "Erreichbarkeit" zu gewährleisten.
Nach zulesen im letzten "SPIEGEL".
Für  schaumermal: Die Quelle ist angegeben!!! (dpa + Aktenzeichen)
;-))


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