Was ich auch blöd finde, hier aber unter www.fidor.de/documents/fidor-bank-ag-hv-ladung-2015.pdf auf der Homepage veröffentlicht ist und auf der letzten Seite steht, ist, dass es wohl keine automatische Benachrichtigung mehr gibt, sondern man sich selbst anmelden muss (ich hatte das hier in der FC seitens @mk auch anders verstanden, nach dem Motto "alles bleibt wie es ist, nur kein Listing mehr"):
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23. Juli 2015 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft anmelden (Zugang der Anmeldung). Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es des Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 9. Juli 2015 (00:00 Uhr) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23.Juli 2015 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:
FIDOR Bank AG
c/o
HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49/(0)89/21027-289
meldedaten@hce.de