Fall für die Börsenaufsicht ?

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Fall für die Börsenaufsicht ? Auhof
Auhof:

Fall für die Börsenaufsicht ?

 
30.03.00 12:05
#1
Ich hatte seit Tagen eine Order für 100.000 sino-i zu 0,10 in Berlin stehen.
Heute wurden davon um 10h 10.000 teilausgeführt. Danach wurden mehrere Orders zu 0,10 ausgeführt, in meinem Konto aber keine eingebucht.
Nach Rückfrage bei Consors wurde mir bestätigt, dass nachträglich eingelangte Grossaufträge bevorzugt wurden.

Meines Wissens müssen doch Orders der Reihenfolge ihres Einlangens nach ausgeführt werden!

Der Consors-Betreuer meinte, er hätte von der In Berlin praktizierten Vorgangsweise auch noch nicht gehört und empfahl mir eine Weiterleitung zur Börsenaufsicht.

Meine Frage: Was haltet Ihr davon?
            Wo, bzw. unter welcher Adresse kann man sich an die
            Börsenaufsicht wenden?

Herzlichen Dank für Eure Stellungnahmen im voraus
Auhof
Fall für die Börsenaufsicht ? Lupo
Lupo:

......zu Deiner Frage

 
30.03.00 12:32
#2
Im Parkethandel müssen nicht die Orders so abgewickelt werden wie im
Xetra. Dem Börsenmakler hinter "der Schranke" steht es frei welchen
Auftrag er zuerst abwickelt. Es istalso nicht wie im Xetra, wo das Computersystem die Priroität setzt "Preis - Zeit".

mfg. Hörbie
Fall für die Börsenaufsicht ? Auhof
Auhof:

Re: Danke Hörbie! o.T.

 
30.03.00 12:37
#3
Fall für die Börsenaufsicht ? Boersenbundy

Des weiteren hat die Berliner Börse auch einen geregelten Mar.

 
#4
zusetzten ist mit dem amtlichen Handel. Kurse werden aber nach den regeln der amtlichen Kursfeststellung ermittelt, aber nicht amtlich notiert. Weiterhin gibt es noch einen freiverkehr. Der Freiverkehr ist ein nicht amtlicher Börsenhandel.  


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