wenn es eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto gibt, ist die immer ohne Steuern...
Wird bei allen Aktionären als Minderung der Anschaffungskosten gebucht...
Für Altaktionäre (pre 2009) bleibt es dann steuerfrei beim Verkauf, bei den anderen wird dann nachgelagert ein größerer Gewinn besteuert (Gewinn ist dann der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und den "neuen" fortgeschriebenen Anschaffungskosten). Kann ich zur Not ein Beispiel machen bei Gelegenheit.
Normale Dividenden werden von allen mit Steuern besteuert, aber Leistungen aus dem Einlagekonto halt nicht.
@Urlauber. Das mit § 17 EStG stimmt. Aber da müsstest du wesentlich beteiligt sein und das heißt mindesten 1% aller Aktien halten. Das wären damals über 500 K Stück und heuer 1,7 Mio Aktien. Ich glaube, die hat keiner von uns.
42 Cent steuerpflichtig und 1,18 EUR steuerfrei sieht dann gut aus...
Wird bei allen Aktionären als Minderung der Anschaffungskosten gebucht...
Für Altaktionäre (pre 2009) bleibt es dann steuerfrei beim Verkauf, bei den anderen wird dann nachgelagert ein größerer Gewinn besteuert (Gewinn ist dann der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und den "neuen" fortgeschriebenen Anschaffungskosten). Kann ich zur Not ein Beispiel machen bei Gelegenheit.
Normale Dividenden werden von allen mit Steuern besteuert, aber Leistungen aus dem Einlagekonto halt nicht.
@Urlauber. Das mit § 17 EStG stimmt. Aber da müsstest du wesentlich beteiligt sein und das heißt mindesten 1% aller Aktien halten. Das wären damals über 500 K Stück und heuer 1,7 Mio Aktien. Ich glaube, die hat keiner von uns.
42 Cent steuerpflichtig und 1,18 EUR steuerfrei sieht dann gut aus...