Quelle: www.ahw-insolvenzverwaltung.de
Ich zitiere:
"Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Abschluss (Insolvenzverfahren)
Liegen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor, wird das Insolvenzverfahren durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts eröffnet.
Die Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden amtlich veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
In der Regel wird der Sachverständige bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter dann zum Insolvenzverwalter ernannt.
Der Insolvenzverwalter ist nun uneingeschränkt zuständig; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners, dies beinhaltet sämtliche Rechte und Vertragsverhältnisse, geht auf den Insolvenzverwalter über.
Spätestens drei Monate nach dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet eine erste Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin statt; der Termin ist im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu finden. In der Gläubigerversammlung erläutert der Insolvenzverwalter (bei Regelinsolvenzverfahren) den bisherigen Gang des Verfahrens und seine Prognose über das wirtschaftliche Ergebnis. Die Gläubiger treffen in diesem Termin wesentliche Entscheidungen über den weiteren Verlauf des Verfahrens, wie die Beibehaltung oder die Abwahl des Insolvenzverwalters, die Verwertung von unbeweglichem Vermögen, die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die Einrichtung eines Gläubigerausschuss etc.
Wenn das gesamte Vermögen verwertet (d.h. zu Geld gemacht) worden ist, legt der Insolvenzverwalter dem Gericht eine Schlussrechnung vor, die vom zuständigen Rechtspfleger geprüft und beschieden wird. Anschließend wird ein Schlusstermin bestimmt. Soweit eine Quote an die Gläubiger gezahlt werden kann, erfolgt nun die Schlussverteilung und anschließend die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverfahren dauert bis zum Aufhebungsbeschluss zumeist mehrere Jahre.
Der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ebenfalls veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de."
Gab es bereits eine Veröffentlichung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ?
Ich denke, nein.
Rudini, deiner Meinung nach ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Erbitte entsprechende Info hierüber. Danke.
Ich zitiere:
"Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Abschluss (Insolvenzverfahren)
Liegen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor, wird das Insolvenzverfahren durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts eröffnet.
Die Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden amtlich veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
In der Regel wird der Sachverständige bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter dann zum Insolvenzverwalter ernannt.
Der Insolvenzverwalter ist nun uneingeschränkt zuständig; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners, dies beinhaltet sämtliche Rechte und Vertragsverhältnisse, geht auf den Insolvenzverwalter über.
Spätestens drei Monate nach dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet eine erste Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin statt; der Termin ist im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu finden. In der Gläubigerversammlung erläutert der Insolvenzverwalter (bei Regelinsolvenzverfahren) den bisherigen Gang des Verfahrens und seine Prognose über das wirtschaftliche Ergebnis. Die Gläubiger treffen in diesem Termin wesentliche Entscheidungen über den weiteren Verlauf des Verfahrens, wie die Beibehaltung oder die Abwahl des Insolvenzverwalters, die Verwertung von unbeweglichem Vermögen, die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die Einrichtung eines Gläubigerausschuss etc.
Wenn das gesamte Vermögen verwertet (d.h. zu Geld gemacht) worden ist, legt der Insolvenzverwalter dem Gericht eine Schlussrechnung vor, die vom zuständigen Rechtspfleger geprüft und beschieden wird. Anschließend wird ein Schlusstermin bestimmt. Soweit eine Quote an die Gläubiger gezahlt werden kann, erfolgt nun die Schlussverteilung und anschließend die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverfahren dauert bis zum Aufhebungsbeschluss zumeist mehrere Jahre.
Der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ebenfalls veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de."
Gab es bereits eine Veröffentlichung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ?
Ich denke, nein.
Rudini, deiner Meinung nach ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Erbitte entsprechende Info hierüber. Danke.