... Wert der verkauften Aktien aus. Bereits zurückgekaufte Aktien müssen nicht zwangsläufig in der LV-Quote auftauchen, wenn diese von Dritten (z. B. einer beauftragten Bank) für den Leerverkäufer zurückgekauft werden. Ein Beispiel: LV1 leiht sich bei Investor1 20 Mio. Aktien und LV2 bei Investor2 10 Mio. Aktien. Sie verkaufen die Aktien verteilt über 5 Tage, also zusammen 6 Mio. Aktien pro Tag, wobei sie nur größere Aktienpakete (ab 200.000 Stück) auf einmal auf den Markt werfen, was normalerweise zu stark sinkenden Kursen führt. LV1 beauftragt Investmentbank1ab dem 3. Tag, täglich 2 Mio. Aktien in kleinen Paketen (max. 25.000 Stück) zurückzukaufen. Diese Aktien tauchen aber nicht als Reduktion der LV-Quote auf, weil sie ja von einem anderen Institut (Investmentbank1) gehalten werden. Wenn am Ende des 5. Tages LV1 seine 20 Mio. Aktien verkauft haben wird, hat Investmentbank1 bereits 6 Mio. Aktien zurückgekauft und schiebt am 6. Tag 4 Mio. der zurückgekauften Aktien an LV1 weiter, der diese wieder in großen Stückelungen verkauft, während Investmentbank1 die gleiche Menge in kleinen Stückelungen wieder aufkauft. Wenn das gut funktioniert, wird der Einsatz sukzessive erhöht und es werden möglicherweise noch weitere Aktien von Investor1 geliehen, um nicht nur 4 Mio. Aktien pro Tag in den Kreislauf zu schicken, sondern 6 Mio. oder 8 Mio. Aktien. Das erhöht die LV-Quote und die Umsätze, begleitet von (hoffentlich) schlechten Nachrichten, die Aktionäre dazu bewegt, sich von immer mehr Aktien zu immer tieferen Preisen zu trennen (Stichwort "Reißleine ziehen"). Das wird dann so lange gemacht, bis der Markt auch die großen Stückelungen schneller aufzusaugen beginnt. Dann beginnt Investmentbank1 irgendwann damit, mehr Aktien pro Tag einzusammeln, als LV1 am gleichen Tag auf den Markt wirft. Die LV-Quote könnte dann (vereinzelt) an schlechten Tagen (wie zuletzt) trotzdem steigen, aber die LV sind längst eingedeckt und irgendwann kommt der Tag, an dem Investmentbank1 das gesamte (aufgesammelte) Paket an LV1 übergibt und dieser es an Investor1 zurückgibt. Dann erst wird der Vorgang meldepflichtig und führt zu einem sprunghaften Rückgang der LV-Quoten von einem Tag auf den anderen. Deshalb gibt es auch so selten einen Short-Squeeze, weil dieser nur in der Phase des Aufbaus der Positionen bei unerwartet guten Nachrichten zu einem schnellen Gegenhandeln zwingt. Im Normalfall aber sind Leerverkäufer über Calls bei den Investmentbanken gut abgesichert und diese kaufen eben Aktien zur eigenen Absicherung auf oder verkaufen ihrerseits Calls an Dritte. Ein perfekter Kreislauf ... Ach so, da war noch LV2 mit seinen 10 Mio. Aktien. Der hat sich im Gegensatz zu LV2 relativ passiv verhalten, seine Positionen nur an den ersten 5 Tagen verkauft und sich nicht an Rückkäufen und Wiederverkäufen beteiligt. Dafür hat er aber verhältnismäßig teure Calls zu Absicherung gekauft und profitiert erst bei Erreichen entsprechender Schwellenwerte. Er agiert also eher wie ein "negativer Langzeit-Investor", während LV1 ein eher "aktivistisches Negativ-Investment" betreibt und dieses in kleineren Zeitintervallen tracken muss. Dafür profitiert er von höheren Gewinnmöglichkeiten und kann den Markt durch sein stetiges Eingreifen auch gezielter "steuern". Um die Gewinne dieser aktivistischen LVs bei der DeuBa sollte sich niemand "Sorgen" machen. Die haben ihre Schäfchen mit fetten Bäuchen längst im Trockenen und lauern jetzt nur noch auf Gelgenheiten, bis sie ihre Aktien zurückgeben müssen ...