Beschluss
BIODATA Information Technology AG, Lichtenfels
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
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Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN
DE0005422703, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.12.2010 wirksam.
Frankfurt am Main, 29.06.2010
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Quelle :
deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...ss_W2010_11.pdf?OpenElement--------------------------------------------------
Vermutlich wird die Aktie aber auch in Zukunft im Freivehr an den anderen Börsen weitergehandelt. Wenn Du hier auf Nummer sicher gehen willst, erkundige Dich.