Es ist ja allseits bekannt, dass ihr nicht die hellsten Kerzen auf der Torte seits, so werden von euch Postings hier gelöscht wegen angeblicher Beschäftigung mit User, wegen Off-Topic oder was weiß ich nicht für einen Schmarrn, aber die letzte Löschung, da habt ihr echt noch mal einen oben drauf gesetzt. Da es sich bei dem von mir zitierten Texteil um einen Texteil aus einem von Österreich veröffentlichten Abkommen handelt, kann und darf dieser sogar, wie bei allen Gesetzestexten oder veröffentlichten Bschlüssen aus diesen expliziet zitiert werden. Hierfür braucht es, weil es sich um ein öffentliches Dokument handelt, keine Erlaubnis des Verfassers, welchen es so noch nicht einmal gibt, da das Land Österreich hier der Verfasser ist und bei wem soll ich da denn Anfragen? Bei dem Bundeskanzler von Österreich? Zudem habe ich die Quelle verlinkt. Wie bereits gesagt liebe Mods, damit habt ihr wieder einmal bewiesen, dass ihr nicht die hellsten Kerzen auf der Torte seits und dies ist im Übrigen auch keine Beleidigung oder ähnliches sondern eine Feststellung oder soll ich sagen ein Fakt? Oder muss ich mich erst wieder mit eurer Zentrale über euer unqualifiziertes Handeln hier unterhalten? Also, dass nächste Mal erst Denken, dann Handeln. Oder werden sonst eure Auftraggeber wütend? ;-)
Da ich somit also nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen habe (wäre mal schön, wenn ihr die wirklichen Verstöße hier konsquent verfolgen würdet) fühle ich mich so frei, meinen Post noch mal erneut zu posten.
@ PapaStock (& @ alle anderen Betroffenen)
Die Konkordanztabelle stammt aus folgendem Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein:
www.ris.bka.gv.at/...Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008639
Um das Abkommen ganz kurz zusammenzufassen, zwischen Liechtenstein und Österreich wurde eine Besteuerung für Vermögen, welches österreichische Staatsbürger in Liechtenstein haben, vereinbart. Im Gegenzug hat sich Österreich bereit erklärt, dann nicht mehr (weiter) aktiv in Liechtenstein nach evtl. Daten von österreichischen Bürgern rumzuschnüffeln. Und da Österreich "Steuerflüchtlinge" bestimmt nicht besser behandeln wird als ehrliche inländische Steuerzahler, werden somit die in der Konkordanztabelle aufgestellten Besteuerungsgrundlagen nicht viel anders sein als in Österreich, was man u. a. auch daran erkennt, weil sich die Konkordanztabelle auch auf österreichische Steuerparagraphen bezieht und nicht etwa auf liechtensteinische.
Zudem findet man im Österreichischen Steuergesetz
www.ris.bka.gv.at/...Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570
folgendes:
§ 3 (1) Z29 (siehe auch Konkordanztabelle)
"2. ABSCHNITT
Steuerbefreiungen
§ 3.
(1) Von der Einkommensteuer sind befreit:
29. Der Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln."
und genau dieses ist erfolgt. Es gab bei AMC keine Gewinnausschüttung. Denn woher? Es gab ja gar keinen Gewinn (nach EBITDA). Wie bereits gesagt, Dividende ist nicht gleich Dividende und deswegen hat hier z. B. Flatex.at vollkommen korrekt gehandelt. Wie bereits gesagt, man erkennt ja schon alleine an der Ausführung der Bank das die keine Ahnung haben und versuchen z. B. mit der Spin-Off - Thematik abzulenken. Die Bank(en) sind heillos mit der Thematik überfordert und die Konkordanztabelle, wenn du dir das oben verlinkte Abkommen durchliest, gibt den liechtensteinischen Abrechnungsstellen diese Tabelle mit an die Hand, damit sie wissen, wofür sie Steuern an Österreich abführen müssen oder nicht. Denn in dem Abkommen heißt es:
"Die Vertragsstaaten erklären, dass sie zugig nach der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Osterreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern eine so genannte Konkordanztabelle zur Unterstützung der praktischen Anwendung dieses Abkommens vereinbaren werden. Sie erklären weiter, dass liechtensteinische Zahlstellen, denen die Anwendung der liechtensteinischen-österreichischen Konkordanztabelle im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens erhebliche Schwierigkeiten bereiten wurde, bis zum 31. Dezember 2014 statt auf die liechtensteinisch-österreichische gültig auf die schweizerisch-österreichische Konkordanztabelle abstellen dürfen (vgl. Anhang II des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Osterreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom 13. April 2012). Dies gilt sinngemäß hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Veräußerungsgewinne, insbesondere für die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten gemäß Artikel 23 Absatz 1, für die Berücksichtigung von Aufwendungen, die unmittelbar im sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung anfallen sowie für die Besteuerung thesaurierter Veräußerungsgewinne gemäß Artikel 27 Buchstabe b. Ab dem 1. Janner 2015 müssen alle liechtensteinischen Zahlstellen die liechtensteinisch-österreichische Konkordanztabelle zur Anwendung bringen."
Und noch eine Anmerkung zu deiner weiteren Vorgehensweise, ich würde wie gesagt, bevor du einen Rechtsanwalt beauftragst, die Bank noch mal eine Frist setzen, bis wann sie das Geld (inkl. Verzugszinsen) wieder auf dein Konto zurückzubuchen haben (ich würde nicht länger als 2 Wochen setzen) und sobald sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen haben, befinden sie sich im Verzug mit den daraus für die Bank resultierenden Folgen (z. B. die Übernahme deiner Rechtsanwaltskosten im Falle eines Obsiegens von dir oder z. B. die Verzugszinsen). Dann würde ich euer "Bundeministerium für Finanzen" (?), sprich eure oberste Finanzbehörde, einschalten, was ihr ja nach der Absage der Beschwerdestelle nun anscheinend könnt und erst dann würde ich einen Steuerberater, der auch gleichzeitig Steueranwalt ist, mit der Sache beauftragen. Denn ich kann mir denken, selbst für einen Steuerberater könnte der Fall überfordernd sein, da man hier schon tieferes Wissen haben muss und Steuerberater besitzen dieses in der Regel nicht. Die machen auch nur immer die 0815 Standardvorgänge. Aktienrecht ist da wohl noch mal ne ganz andere Hausnummer.
Der Knackpunkt an der ganzen Sache ist, die Dividende erfolgte aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftmitteln und nicht aus einem Gewinn von AMC (unter anderem auch daran zu erkennen, dass Adam Aron ja diesbezüglich auf den Beschluss aus dem Jahre 2013 verwiesen hatte und AMC ja nun ebenfalls weitere 480 Millionen APE - Aktien, welche sie vorher nicht hatten). Und es kann wie gesagt schon deshalb nicht aus einem Gewinnbeschluss stammen, weil AMC keinen Gewinn bisher gemacht hat. Und ohne Gewinn kein Gewinnbeschluss und somit auch daraus keine Dividende. Punkt!
@ hanky71
Leztendlich musst du entscheiden was du tust, aber es ist ja nicht so, dass sich hier der österreichische Staat bereichern will, sondern die Bank will aus purer Unwissenheit dem österreichischen Staat Geld zukommen lassen, worauf der österreichische Staat keinen Anspruch hat. Da sieht man mal wie das System der Reichen und Mächtigen auch funktioniert. Solch ein vorauseilender blinder Aktionismus ist schon bedenklich, um es mal freundlich auszudrücken. Und wer weiß, vielleicht lässt die Bank dem Staat das Geld auch gar nicht zukommen? ;-) Und klar kann man es als Vorrauszahlung auch sehen, aber dann kannst du dem österreichischen Staat ja auch gleich deine Einkommenssteuer für die nächsten 10 Jahre vorauszahlen? ;-) Wo kommen wir denn hin, wenn hier jeder nur noch tut was er denkt und dies aus zum Teil absoluter Dummheit. Und du weißt nie wie sich das Leben entwickelt, vielleicht passiert irgendwas und du musst z. B. deine APE für unter 6 Euro verkaufen. Was dann? Und es will mir doch keiner erzählen, dass u. a. Flatex.at den österreichischen Staat hintergeht? Flatex.at müsste für euch der größte Anhaltspunkt dafür sein, dass eure Bank vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Alleine der Wert von 6 Euro zeigt dies schon ganz klar und deutlich.
Denn in der Konkordanztabelle steht ja bei "Gewinnausschüttung: Dividende" als "Bemessungsgrundlage Abgeltungssteuer Art. 23":
"Bruttobetrag der Cash-Alternative"
Welche Cash-Alternative? Es gab keine Cash-Alternative und nein, ein Verkauf der APE ist keine Cash-Alternative sondern eine Cash-Alternative wäre, wie hier auch schon mehrmals besprochen wurde, wenn die AG, in dem Falle AMC, uns Aktionären die Wahl zwischen einer Dividende in Aktienform oder in Bar gelassen hätte. Gab es aber nicht. Somit keinen Besteuerungsgrundlagenwert.
Und wenn du dir die zu Unrecht bezahlte Abgeltungssteuer leisten kann, dann bist du in einer komfortablen Situation, sehr viele können dies aber nicht und diese müssen dann evtl. sogar Anteile, vollkommen zu Unrecht, veräußern. Und für das Geld, was du jetzt zu Unrecht an Abgeltungssteuer bezahlt hast, hättest du dir weitere Aktien kaufen können. Du hast Steuer auf "Einkommen" bezahlt obwohl du kein Einkommen hattest. Als nächstes musst du dann zwischenzeitliche Kursgewinne auch noch versteuern, ohne die Aktien veräußert zu haben? Könnte ja sein, wenn die Bank irgendwann auch noch auf die Idee kommt.
Und so großartig unterscheidet sich das deutsche Steuerrecht nicht vom österreichischen Steuerrecht und hier hat niemand auch nur einen Cent an Abgeltungssteuer gezahlt. Jedenfalls wäre mir kein Fall bekannt. Und wie würde es denn den Östereichern gehen, die z. B. ein Depot bei einem deutschen Broker haben? Die müssten dann ja in ihrer Steuererklärung diese "Einnahme" angeben. Was geben die dann an? xxxxx APE Aktien mit Kurs 0 Euro? Denn es gibt ja für die APE - Aktie keinen Bemessungswert.
Im Übrigen würde ich in dem Verhalten der Bank sogar eine strafbares Verhalten sehen.
Wie immer lediglich meine ganz persönliche Meinung zu dieser ganzen Thematik hier.