Apropos alte Sparbücher:
Habe auch einige alte Sparbücher im Bestand.
Diese Sparbücher weisen keinerlei Entwertung auf.
Alter der Sparbücher: über 40 Jahre alt.
Über 40 Jahre erfolgte kein Buchung.
Die Banken sagen: diese alten Sparbücher seien im Bankensystem nicht auffindbar.
Darunter Deutsche Bank AG & Südwestbank.
Somit seien diese Sparbücher auch nichts mehr wert.
Soweit die Argumentation der Bankangestellten.
Die Sparguthaben liegen unter 5 DM.
Klar ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt sich wohl kaum um solche Minibeträge.
Ergo: die Banken begehen an den alten Sparbuchinhaber, die sich nicht mehr melden können, wegen Todesfall, und sonstiges bzw. Krankheit, sich nicht wehren können, ein großer Betrug.
Denke mal so, auf diese Art und Weise haben die Banken die Spareinlagen von Hundertausenden Sparbüchern auf Illegale Weise sich angeeignet.
In Italien ist alles noch viel schlimmer, da wurden Sparkonten, sogenannte schlafende Konten, auf denen über zurückliegenden 10 Jahren keine Buchung erfolgte, einfach aufgelöst. Der Sparbetrag wurde einem Rettungsfond zu Verfügung gestellt.
Aber hier alles Live, über die „Schlafende Konten” und Auflösungsgesetz:
https://www.sparkasse.it/index.php/content/searchSchlafende Konten
Mit Artikel 1, Absatz 343, des Gesetzes Nr. 266 vom 23. Dezember 2005 wurde die Errichtung eines staatlichen Fonds beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vorgesehen, dessen Ziel es ist, die Anleger, welche durch Investments auf den Finanzmärkten finanzielle Einbußen erlitten haben, zu entschädigen. Dabei wurde festgesetzt, dass der Fonds „durch die Beträge der sogenannten „schlafenden Kontokorrente und Bankverbindungen", welche im Bankensystem sowie im Versicherungs- und Finanzsektor als schlafend definiert worden sind“ finanziert wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank mit Inkrafttreten des DPR 116/07 (am 02.08.2007 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht – seit 17.08.2007 in Kraft) bezüglich der „Schlafenden Konten“ folgende Auflagen zu erfüllen hat:
Ermittlung der sogenannten “Schlafenden Konten” (Sparbücher, Sparbriefe, Kontokorrente und Wertpapierdepots, die seit über 10 Jahren vom Inhaber/Mitinhaber nicht mehr bewegt worden sind).
Mitteilung der Existenz dieser Bankverbindungen an den Inhaber (sofern identifiziert), wobei dieser aufgefordert wird innerhalb von 180 Tagen nach Erhalt der Mitteilung (Einschreiben mit Rückantwort), entsprechende Weisungen zu erteilen, bzw. Veröffentlichung einer Mitteilung in den Geschäftsstellen und auf der eigenen Internetseite.
Nach Ablauf von 180 Tagen, Auflösung der Bankverbindung in Ermangelung von Operationen oder Bewegungen auf derselben durch den Inhaber oder einen Mitinhaber und Überweisung der jeweiligen Summen an den von obgenanntem Dekret vorgesehenen Fonds.
DEMNACH ERSUCHEN WIR ALLE INHABER VON ÜBERBRINGER- UND NAMENSSPARBÜCHERN SOWIE ANDERER BANKVERBINDUNGEN, DIE SEIT ÜBER 10 JAHREN NICHT BEWEGT WORDEN SIND, BEI DER AUSGEBENDEN GESCHÄFTSSTELLE VORSTELLIG ZU WERDEN, UM DIE BANKVERBINDUNG ZU REAKTIVIEREN, MIT DEM ZIEL DIE ERFÜLLUNG DER OBEN ERWÄHNTEN AUFLAGEN MIT ALL DEREN FOLGEN ZU VERMEIDEN.
Rückgewinnung schon überwiesener Beträge
Auflistung Überbringer Bankverbindungen
Auflistungen der an den staatlichen Fonds überwiesenen Bankverbindungen
Die Südtiroler Sparkasse AG weist die werten Kunden darauf hin, dass das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen in Ausführung des DPR 116/07 (am 02.08.2007 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht – seit 17.08.2007 in Kraft) bezüglich der „Schlafenden Konten“, alle zum 17.08.2007 als schlafend eingestufte Bankverbindungen, welche seitens der Inhaber nicht reaktiviert worden sind, auf dessen Homepage veröffentlicht hat.
Genannte Bankverbindungen sind auch auf den vorgesehenen Verzeichnissen ("Definitives Verzeichnis der schlafenden Bankverbindungen zum ...") über die Homepage der Sparkasse einsehbar (siehe rechts auf der Seite).
Die auf den veröffentlichten Bankverbindungen enthaltenen Einlagen sind mit den von den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Modalitäten und innerhalb der vorgesehenen Fristen auf den staatlichen Fonds überwiesen worden. Bezüglich der Rückerstattung der Einlagen können sich Interessierte demnach direkt an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen wenden (die Modalitäten hierfür sind noch nicht veröffentlicht worden).
Weitere Informationen können bei allen Geschäftsstellen der Sparkasse, sowie über E-Mail an die Adresse info@sparkasse.it, oder telefonisch über die grüne Nummer 840 052 052 eingeholt werden.
https://www.sparkasse.it/index.php/Legal/...l-fondo/(language)/ger-DEHier ist der Datenschutz unter null gerutscht: Sehenswert!!!
https://www.sparkasse.it/index.php/content/...01062009_al31052010.pdfhttps://www.sparkasse.it/index.php/content/...ngen+zum+17.08.2007.pdfhttps://www.sparkasse.it/index.php/content/...+bis+zum+31.05.2008.pdfhttps://www.sparkasse.it/index.php/content/...01062008_al31052009.pdfhttps://www.sparkasse.it/index.php/content/...file/DPR+116+-+2007.pdf