das hab ich heute morgen auch schon in die Runde gefragt. Scheint niemanden wirklich zu interessieren.
Ohne ladungsfähige Anschrift landet die Objection sehr warscheinlich alleine schon aus Formalitätsgründen im Schredder.
Und wie will das Gericht Dich davon dann in Kenntnis setzen, daß Deine Objection eingegangen ist oder angenommen wurde? Egal, oder?
Sowas ist völlig dilletantisch. Es gehört immer die volle Adresse in einen Schriftsatz an ein ordentliches Gericht. Und wenn jemand anderes als man selbst die eingesammelten lediglich unterzeichneten Objections einreicht, gehört dazu warscheinlich von jedem eine gültige Vollmacht. Möglicherweise sogar mit einem abgelichteter Reisepass.
Kann ja sonst jeder Jeck xbeliebige Objections einreichen. Zum Beispiel meine Oma läßt jeden in ihrem Altenheim unterschreiben etc. pp.
Berg macht jedenfalls immer seine Adresse drunter unter die Unterschrift. Das wird dann auch angenommen. Warscheinlich hat er sich dort aber auch schon durch Vorlage eines Ausweises legitimiert.
Ich hatte dringend geraten, sich mit einem US-Anwalt diesbezüglich zu besprechen. Das wurde aber wehement von United abgelehnt und die Notwendigkeit wurde bestritten.
Wenn ich diese Objection einreiche, werde ich darunter meinen Namen in Blockbuchstaben setzen, und ebenso meine Meldeadresse sowie meine Telefonnummer sowie meine Ausweisnummer. Ich werde den abgelichteten Ausweis anhängen.
Das müßte theoretisch reichen. Alles andere wäre mir zu vereiert.
Belehrt mich gerne eines Besseren.