Ich kenne die Rechtsprechung bzgl. RECHT AM EIGENEN BILD - UND DAS DARAUS RESULTIERENDE PERSÖNLICHKEITSRECHT !!! Für mich ist es aber nicht nachzuvollziehen hier das Persönlichkeitsrecht mit einem Geschäftspartner in "Einklang" zu bringen. Für mich völlig unlogisch. Überall (bei zig tausend Unternehmen) werden Zusammenarbeiten mit Geschäftspartnern offen gelegt, nur bei QSC wird so etwas "verheimlicht"/Geheim gehalten, oder wie man es sonst nennen will/soll.
Schämen die Kunden sich für QSC als Vertragspartner?
Mal sehen, wenn ich mal Zeit habe schreibe ich vielleicht mal an Thull. Brauche dazu aber Zeit, weil es ein ausführliches Schreiben wäre. Erst mal aber abwarten ob was die nächsten Wochen kommt - man arbeitet ja mit Nachdruck an der Auflösung