ich gebe Dir Recht bis auf die Ermittlung des fairen Wertes: Dieser wäre unter Anwendung steuerlicher Bewertungsverfahren im Rahmen der Feststellung vom gemeinen Wert der Anteile von Kapitalgesellschaften
gW = EK/Aktie x P
P(Prozentsatz) = 0,68(V + 5E).
Unterstellt man, dass das steuerliche Betriebsvermögen, den Nennwert des Eigenkapitals um 20 % übersteigt (dürfte bei der DB noch mehr sein) und der Gewinn der letzten 3 Jahre 10 % des bilanziellen EK betrug (dürfte bei der DB höher gelegen haben) dann ergäbe sich nach sehr vorsichtigen steuerliche Grundsätzen folgender Wert:
P = 0,68 ( 120 + 5 x 10) = 0,68 x 170 = 115,6 %
mithin gilt:
gemeiner Wert (Verkehrswert) pro DB-Aktie = 60 x 1,156 = € 69,36
Dies ist zugegebenermaßen eine vereinfachte Darstellung des Stuttgarter Verfahrens, trifft aber den Kern der Bewertung. Diesen Wert würde man beispielsweise im Falle einer Erbschaftsbesteuerung im Privatvermögen bei nicht notierten Kapitalgesellschaften heranziehen, vorsichtig geschätzt.
Wie wir alle sehen, ist dies dem Markt derzeit völlig egal!!
Beste Grüße

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