>>> bei Fannie+Freddie hat man infolge des Eintritts in die Staatsverwaltung ja auch den (formalen) Entschädigungsfall (für CDS) festgestellt. Auch sonst traten die Sicherungsfonds durchaus in Aktion, auch wenn die Türen der Bank nicht verrammelt waren (zB DüsHyp, jetzt aktuell GE). Dazu nehme ich an, daß es in Island über die drei Übeltäter hinaus gar keine nennenswerten Banken gibt, allein deshalb muß man die Türen offenhalten, sonst wäre dort sofort game over. Gibt halt keine genau passende Präzendenz ...
"Entsprechend den EU-Bedingungen muss der isländische Staat in der Höhe der EU-Mindestabsicherung für die Geschädigten gerade stehen"
>>> Genau so sehe ich das auch. (EU-)Mindestabsicherung. Seit wann ist Island in der EU? Egal, wahrscheinlich über bilaterale Verträge eng assoziiert. Was aber passiert, wenn ein der EU assoziierter Staat pleite geht (und das genau ist ja Grundlage der Überlegungen), steht sicher nicht so ganz konkret in den Verträgen drin.
Da ich den handelnden Politikern weiterhin Populismus unterstelle, gehe ich davon aus, daß sich die Forderungen aus GB und NL nicht nur auf den Mindestsatz von 20.000 EUR beschränken, sondern auf die gesamte Anlagesumme. Zumindest implizit. Und genau diesen Komplett-bailout will ich nicht sehen.
Das, was umzusetzen ist, ist die Erfüllung der isländischen Mindesteinlagensicherung, gültig vor dem Debakel. Mehr nicht. Wenn Island tatsächlich insolvent wird, kann man die Mindestentschädigung für EU-Anleger selbstverständlich mitverhandeln. Neben den Riesenposten der KfW, dt. Sozialversicherungsträger und dt. Landesbanken in Island wäre das volumenmäßig wahrscheinlich ein Klaks.
