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Meldung des Tages: Warum diese Aktie einer der großen Gewinner im neuen Goldzyklus sein könnte

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GUENTHER + SO. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Biotechspezia.:

Nächste Liste BaFIN / Köhn und B.A.U.M

 
23.12.11 17:38
So habe mir jetzt noch mal B.A.U.M angeschaut
wo der Köhn ja auch drin ist.
Ebenfalls in der Liste der BaFIN erfasst.
Also die Listen stimmen!

ww2.bafin.de/database/AnteileInfo/...ellschaft&id=40000211

Köhn, RA Edgar Peter Josef gem. § 26 Abs.1 WpHG erfolgt 11.
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der_einäugige:

@Funkadelic

 
23.12.11 21:53
Welcher Aufwand? Ein paar 1000 Aktien unten einsammeln und dann mit windigen Ankündigungen den Kurs hochtreiben, das ist alles! Einfacher kann man Geld nicht verdienen!
Antworten
Kafka:

@Biotechspezialx: Gesetz lesen!

 
24.12.11 09:59
Wenn Du ein Gesetz zitierst, solltest Du es auch vorher lesen!

Bei § 9 WpHG geht es um die Meldepflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Geschäften von Finanzinstrumenten, aber nicht um die Überschreitung von Meldeschwellen.

www.gesetze-im-internet.de/wphg/__9.html
Antworten
Biotechspezia.:

Meldepflicht Bafin

 
24.12.11 10:46
Also  erstens heist es auf der Anwalts Seite das 3% +5%  der BaFin gemeldet worden sind . So ich habe hier den Link rein gestellt das in der Datenbank nichts erfasst worden ist.

Dann heist es das die Datenbank nicht Aktuell sind – ich rufe an kläre und stelle Beispiele
hier rein-

Als nächstes das Freiverkehswerte keine Meldepflicht unterliegen.
So den Link und noch ein Beispiel hier noch mal eingefügt.

Okay ihr glaubt mir nicht- dann ruft oder schreibt selbst der Bafin-

Oh Leute es ist bestimmt ein Sensationeller Manteldeal- persönlich kenne ich kein Altenwonheim in Brasilien das an die Börse schon mal gegangen ist ??
Kennt Ihr etwas welche ???

--- Kauft  so viel Ihr könnt von der Aktie ist mir echt jetzt Wurst wie Pappe
ob und wie Ihr Euer Geld verbrennt oder nicht.

Bin schon gespannt auf den nächsten  Manteldeal mit dem Herrn mit dem Gemälde.

In diesem Sinne allen Schöne und Besinnliche und Frohe Weihnachten.
Antworten
Kafka:

@Biotechspezialx: Gesetzeslage ist klar!

 
24.12.11 11:09

Vielleicht wäre bei Dir ein klein wenig Selbstkritik angebracht.

Fakt ist, dass es bei Freiverkehrswerten keine Meldepflicht, was Meldeschwellenüberschreitungen betrifft!  Die Meldepflicht ist in § 21 WpHG geregelt. Dort heißt es in Abs. 2:

"Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, sind im Sinne dieses Abschnitts nur solche, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind."

Dies meint eben Aktien im geregelten Markt und nicht im Freiverkehr.

Zudem hinkt Dein Beispiel zu AGIV, da die in Hamburg im geregelten Markt notiert sind.

http://www.finanzen.net/nachricht/...Ad-hoc-AGIV-Real-Estate-AG-47532

Antworten
krauty77:

und wieder runter auf 1,28Euro... wuhahah

 
24.12.11 11:10
Antworten
Biotechspezia.:

@Kafka: Du hast natürlich "Recht"---

 
24.12.11 11:27
Erkundige Dich Bitte selbst bei der BaFIN wenn DU doch alles so genau weist.
Wie so rufst DU nicht bei der BaFIN an???

- die haben mich auf diesen Link verwiesen.

Glaube es oder lasse es einfach-

www.bafin.de/cln_161/nn_724270/SharedDocs/..._Freiverkehr.html


1. Erweiterung der Meldepflicht um „reine“ Freiverkehrswerte

a) Meldepflichten ab dem 01.11.2009

Art. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht sieht ab dem 01.11.2009 eine Meldepflicht nach
9 WpHG für Instrumente vor, die an einem deutschen Freiverkehr gehandelt werden, für die aber an keinem regulierten Markt innerhalb des EWR eine Handelszulassung besteht (sog. „reine“ Freiverkehrswerte).

Diese Meldepflicht greift nicht nur für deutsche Meldepflichtige, sondern auch für ausländische Handelsteilnehmer ein, wobei es keine Rolle spielt, ob deren Sitz sich innerhalb oder außerhalb des EWR befindet.
Diese ausländischen Meldepflichtigen müssen Meldungen über Freiverkehrswerte jedoch nur insoweit abgeben, als die entsprechenden Geschäfte in diesen Instrumenten an demjenigen Markt stattgefunden haben, für den die Handelszulassung gilt.
Antworten
Murat Ozücugl.:

weitere Kurschancen begrenzt

 
24.12.11 12:01
BIO recht hast du- denn es ist noch vieles im Unklaren!

Einer der größten Knackpunkte ist die zukünftige Höhe der Beteiligung der Kanzlei, die man evtl noch erhöhen möchte! Auch eindeutig ist die Aussage, wenn es nicht mit der Erhöhung klappt, ist es auch egal.

Wenn die Höhe der Beteiligung wirklich keine Rollen spielen soll, läßt das Rückschlüsse auf eine mögliche saftige Sachkapitalerhöhung ziehen, im Zuge man das Altenheim in Günther einbringen wird. Diese wird dann in solchen Verhältnissen stattfinden, dass die Altaktionäre sehr stark verwässert werden könnten.

Nur so läßt sich auch die Veröffentlichung des Vorgangs erklären, denn die Kanzlei weiß auch, dass sich mit der Ankündigung des cold ipo die Anteile von Günther verteuern werden!

Solange keine weiteren Details über die Kapitalmaßnahmen bekannt gegeben werden,  ist der nachhaltige Kurs von Günther im Moment nicht einschätzbar

Deswegen wird der Kurs auch nicht in den Himmel wachsen!
Antworten
Kafka:

Mensch Bio,

 
24.12.11 12:15

schau Dir doch mal nach, unter welcher Überschrift Dein Link steht!

Unter: "Banken & Finanzdienstleister"

Schon der Name des Rundschreibens erklärt doch schon alles!

 

"Rundschreiben 19/2009 (WA) zur Meldepflicht von Freiverkehrsinstrumenten"

Wenn Du einen auf dicke Hose machst, dann gib auch an, welcher Mitarbeiter der BAFin (Tel.-Nr.?) Dir gesagt hat, dass es bei Freiverkehrsaktien eine Meldepflicht bei Überscheitung von Meldeschwellen gibt!

Die gibt es nicht! Die Gesetzeslage habe ich doch oben dargestellt. Hast Du § 21 Abs. 2 WpHG nicht verstanden?

Auch das Beispiel der BAFin ist doch selbsterklärend.

"Bsp.: Ein Handelsteilnehmer mit Sitz in London verfügt über eine Zulassung zum Handel an einer deutschen Börse. Nach der Neuregelung muss dieser Handelsteilnehmer ab dem 01.11.2009 nur seine an dieser Börse abgeschlossenen Geschäfte in „reinen“ Freiverkehrswerten an die BaFin melden, seine übrigen Geschäfte jedoch weiterhin an seine Heimataufsichtsbehörde FSA."

http://www.bafin.de/cln_161/nn_724270/SharedDocs/...__Freiverkehr.htm

Hast Du ein Problem damit einen Fehler einzugestehen?

l

 

Antworten
Biotechspezia.:

@Kafka:

 
24.12.11 12:26
Sage mal Kafka auch egal wie Du mich denunzieren Versuchst.
Mir ist ist das schon klar das DU es missverstehen willst.
Die 3% & 5 % Prozent stammen nicht von mir sondern von der
Anwalts Seite.
Also langweile mich nicht weiter. Über Dir gibt es auch einen Herren
der ein bisschen darüber nachgedacht hat.
Ich belasse es jetzt auch dabei, daß wird mir jetzt auch zu Kindisch.
Trotzdem Schöne Weihnachten.
Grüße Bio
Antworten
Biotechspezia.:

@Kafka:

 
24.12.11 12:35
www.dulliusekohn.com/

Das ist die Seite von den Herren unter IPO Projekte die Angaben zu finden.
Antworten
Svenny:

Ist doch eine klare Ansage

 
24.12.11 13:11
Die Meldungen zur Überschreitung der 3% und 5% Grenze wurden am 18.11.2011 bzw. am 9.12.2011 dem Emitenten und der Bafin zugesand.
Antworten
Murat Ozücugl.:

gut ausgedacht!

 
24.12.11 13:24
Der Grund warum die Kanzlei Dulliuse und Kohn die cold ipo öffentlich bekannt gegeben hat, liegt im Interesse an einer Kursverteuerung von Günther.

Obwohl die Kanzlei nur geringe Anteile an Günther hält, nimmt sie an Kurssteigerungen im nicht unerheblichen Maße Teil. Der Grund liegt einfach an einer späteren Sachkapitalerhöhung mit der das Altenheim in Günther eingebracht wird.

Die Kanzlei erhält dafür wahrscheinlich eine nicht geringe Anzahl dieser neuen Aktien als Ersatz von Honorarszahlungen. Das scheint auch der Grund, warum die cold ipo bereits im Vorfeld bekannt gemacht wurde.

Der Kurs der Akie, der zuvor im Keller dümpelte, soll für spätere Verkäufe der Aktien schon jetzt frisiert werden.
Antworten
Kafka:

@Bio - Keine Meldepflicht bei Freiverkehrswerten

 
24.12.11 13:42
Mir geht es hier um Deine Behauptung, es gäbe bei Freiverkehrswerten eine Meldepflicht, was nicht der Rechtslage entspricht.

Dies gilt es Deinerseits zu akzeptieren!

Für Guenther + Sohn ist dies irrelevant, weil die Aktie im geregelten Markt notiert ist.
Antworten
Kafka:

#113 - Glaube ich nicht!

 
24.12.11 13:49
Die Meldeschwellenüberschreitungen wurden lt. Herrn RA Köhn dem Emitenten und der BAFin übermittelt. Folglich wird er davon ausgegangen sein, dass die Mitteilungen wie bei der B.A.U.M. AG auch veröffentlicht werden, so dass man eh auf ihn gestoßen wäre.

Ich denke, dass Edgar Köhn mit offenen Karten spielt, wie man ebenfalls bei der B.A.U.M. AG sehen kann, als er mitteilte, dass sein dortiger Aktienerwerb nicht auf eine Reaktivierung des Aktienmantels abzielte.
Antworten
Biotechspezia.:

Murat Ozücuglu:

 
24.12.11 14:53
Der Grund warum die Kanzlei Dulliuse und Kohn die cold ipo öffentlich bekannt gegeben hat, liegt im Interesse an einer Kursverteuerung von Günther. Richtig!!!!!!!----
Das ist ja schon eingetreten - so schnell hat man sein Kapitall
verdoppelt mit einer bzw. keiner Aussage.
So und wenn man dessen Anküdigung auf derren Seite und
seinen Ausführungen bei B.A.U.M liest weis man Bescheid.
Zumindest ich- und Du wohl auch!!!!


Edgar Köhn: ist übrigens unter seinem Namen hier im Forum bei
Ariva Registriert.

Zitat am 12.10.11 bei der Aktie Baum / Kohn.


Quelle:

http://www.ariva.de/forum/...der-in-den-Himmel-waechst-430378?page=73

Ich finde es schade, dass hier Gerüchte gestreut werden, das, nur weil ein Anwalt kauft, ein Manteldeal anstehen soll.

Es kann viele Gründe geben einen unterbewerteten Wert zu kaufen, auch den, billig zu kaufen, und mit Gewinn zu verkaufen. Es soll sogar Leute geben, die wirklich Aktien zu diesem Zweck kaufen.
Zitat Ende-------------------
Antworten
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#117

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#118

Kafka:

Herr RA Köhn ist ein reputierter Rechtsanwalt,

 
24.12.11 15:25
der über die Unterstellungen im Thread in Kenntnis gesetzt werden sollte.

Er wird schon wissen, wie er zu reagieren hat. Möglicherweise meldet er sich auch zu Wort hier.
Antworten
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#120

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#121

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#122

Biotechspezia.:

Herr Kafka

 
24.12.11 15:42
Das wäre doch schön wenn er sich zu seinem geplanten. Projekt
in Vorbereitung äußern würde. Begrüße ich sehr.

Aber langweile mich nicht weiter !! Ja Danke!!!! Zumal DU hier wilde Drohungen und wirre Anschuldigungen aussprichst.!!!!!

Habe Dir paar Zeilen oben drüber schon geschrieben, dass mir das ganze zu Kindisch mit Dir hier ist.
Antworten
Kafka:

Ist schon klar

 
24.12.11 15:53
Falsche Rechtsauffassungen äußern, hinkende Beispiel anführen und dann von Langeweile sprechen.

Im Übrigen habe nicht gedroht und keine Anschuldigungen geäußert. Ich habe nur mitgeteilt, dass ich eine Mail an Herrn Köhn geschrieben habe.
Antworten
Biotechspezia.:

Herr von und zu Kafka

 
24.12.11 16:14
Falls es Dir noch nicht entgangen ist, dies ist  ein Forum und dient zu einem Meinungs- Austausch-
Ich kann keine Meldung bei der BaFIN erkennen , dass habe ich geäußert.
Wenn Dir das nicht Past kann ich nichts dafür das Du zu Weihnachten dem Fest der Liebe schlecht gelaunt bist.

Wenn Du eine Stimmrechtsmitteilung hast zeig Sie MIR!!!!!!! Ich warte!!! Ich habe noch keine gesehen. Ist ja nicht ausgeschlossen
das irgend wann eine nochmal kommt. Kann ich Hellsehen :NEiN
Und Beispiele AGIV und B.A.U.M wurden diese Listen Atuallisiert.
Ist das so ? Ja oder  Nein?  Ja !!!!   ist so!!!!
Wenn Du tatsächliche Fakten hast,dann präsentiere  Bitte uns diese---

Ansonsten sage ich es
jetzt zum 2 . Mal lass diese Unterstellungen und langweile mich nicht weiter.
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