Kurz der aktuelle Status:
A) Heute finden erste Anhörungen zur Berufungsverhandlung vor dem Supreme Court in Florida statt, ob 14000 Stimmen beschleunigt per Hand auszuzählen sind. Entscheidung wohl noch diese Woche.
B) Darüberhinaus hat der Supreme Court in Washington die letzte Entscheidung des Supreme Court in Florida zur Zulassung der Handauszählung und der damit verbundenen Verlängerung der Auszählungsfrist an diesen zurückverwiesen. Hierüber wird nach Fall A offenbar verhandelt. Auszüge aus der Supreme Court Entscheidung zur Zurückverweisung z.B. unter
www.spiegel.de/politik/ausland/nf/0,1518,106223,00.html
C) Ein Wähler hat bestimmte Vorgänge im Briefwahlsystem angefochten. Es wird vor einem Bezirksgericht in Florida verhandelt. Gore hat sich bisher nicht der Klage angeschlossen, obwohl bei Ausgang zugunsten des Klagenden spekuliert wird, daß Gore einige tausend Stimmen hinzugewinnen könnte. Siehe hierzu:
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,106423,00.html
Meine Meinung dazu
zu A): Es wäre nur logisch im Sinne der ersten Entscheidung des Supreme Court (SC) Floridas nun auch alles durchzusetzen, das die praktische Umsetzung der ersten Entscheidung ermöglicht. Zudem ist bekannt, das der SC Floridas mehrheitlich mit Demokraten als Richtern besetzt ist, die bekanntlich im ersten Urteil bereits pro Gore entschieden haben. Das spricht nun erst mal für ein Entscheidung zugunsten Gore's. Wenn man die nötige Manpower dransetzten würde sollte auch eine Auszählung in kürzester Zeit möglich sein, also vor dem 12.12.2000. Es wird vermutet, daß die Handauszählungen das Stimmengewicht zugunsten Gore's in Florida verscheidebn würden. Die Frage ist, ob der SC Floridas den Fall B) in den Fall A) einfließen lassen.
zu B) Hier bitte ich zu beachten, daß der SC in Washington nicht die Entscheidung als solche des SC in Florida kritisierte und zudem diese Art der Zurückverweisung nicht mit einer Zurückverweisung nach deutschen Gepflogenheiten zu vergleichen ist, die auch hierzulande eine Entscheidungskorrektur bedeuten würde. Der SC Washington's bemängelte vielmehr, daß die Entscheidungsgründe des SC Floridas zu obskur und zweideutig seien als das der SC Washington's eine Entscheidung treffen könnte. Er verlangt also eine Klarstellung der Entscheidungsgründe und keine substantielle Änderung der Entscheidung an sich. Ich erwarte daher, daß der SC Floridas eine lediglich umformulierte Entscheidungsfassung nach Washington senden wird. Danach könnte sich Washington bemühen über die Klage Bush's überhaupt zu entscheiden (hier wird noch einiges an Zeit verstreichen! - da sich der SC Floridas nun auch zuerst mit A) befasst). Pikant und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit des entreffens dürfte die Situation werden, wenn der SC Florida im Fall A) eine beschleunigte Handauszählung erwirkt, so daß doch noch rechtzeitig bis 12.12.2000 die Handausgezählten Stimmen vorliegen (damit rechnet derzeit aus praktischen Gründen keiner mehr), sich eine Stimmenverschiebung pro Gore ergibt und dann der SC Washington entgegen den Stimmenfakten gegen Gore entscheiden wollte. Das würde bedeuten, daß ein Gericht gegen die faktische - aber formell möglicherweise verspätete Festellung der Fakten - Stimmenmehrheit der Wahlmänner einen US Präsidenten küren würde. Insoweit erwarte ich eine Entscheidung vor dem SC Florida und nicht mehr vor dem SC in Washington. Am Rande sei angemerkt, daß es m.E. schon noch möglich wäre mit z.B. 100 Wahlhelfern 14000 Stimmen innerhalb von 12 Stunden auszuählen (je Stimme je Wahlhelfer wären das 5 Minuten etwa).
zu C) davon erwarte ich keine entscheidenden Impulse, da hier die juristische Unterstützung der Goreanwälte fehlt.
Fazit: M.E. ist die Darstellung Gore's es stünde noch immer 50:50 für ihn nicht verkehrt. Die bisherigen Entscheidungen pro Bush sind in ihrer Reichweite überschätzt worden. Eine Entscheidung über den US Präsidenten erwarte ich nicht vor dem 11.12.2000. Die US Börsen werden m.E. mit dem Feiern warten müssen.
Gruß furby
A) Heute finden erste Anhörungen zur Berufungsverhandlung vor dem Supreme Court in Florida statt, ob 14000 Stimmen beschleunigt per Hand auszuzählen sind. Entscheidung wohl noch diese Woche.
B) Darüberhinaus hat der Supreme Court in Washington die letzte Entscheidung des Supreme Court in Florida zur Zulassung der Handauszählung und der damit verbundenen Verlängerung der Auszählungsfrist an diesen zurückverwiesen. Hierüber wird nach Fall A offenbar verhandelt. Auszüge aus der Supreme Court Entscheidung zur Zurückverweisung z.B. unter
www.spiegel.de/politik/ausland/nf/0,1518,106223,00.html
C) Ein Wähler hat bestimmte Vorgänge im Briefwahlsystem angefochten. Es wird vor einem Bezirksgericht in Florida verhandelt. Gore hat sich bisher nicht der Klage angeschlossen, obwohl bei Ausgang zugunsten des Klagenden spekuliert wird, daß Gore einige tausend Stimmen hinzugewinnen könnte. Siehe hierzu:
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,106423,00.html
Meine Meinung dazu
zu A): Es wäre nur logisch im Sinne der ersten Entscheidung des Supreme Court (SC) Floridas nun auch alles durchzusetzen, das die praktische Umsetzung der ersten Entscheidung ermöglicht. Zudem ist bekannt, das der SC Floridas mehrheitlich mit Demokraten als Richtern besetzt ist, die bekanntlich im ersten Urteil bereits pro Gore entschieden haben. Das spricht nun erst mal für ein Entscheidung zugunsten Gore's. Wenn man die nötige Manpower dransetzten würde sollte auch eine Auszählung in kürzester Zeit möglich sein, also vor dem 12.12.2000. Es wird vermutet, daß die Handauszählungen das Stimmengewicht zugunsten Gore's in Florida verscheidebn würden. Die Frage ist, ob der SC Floridas den Fall B) in den Fall A) einfließen lassen.
zu B) Hier bitte ich zu beachten, daß der SC in Washington nicht die Entscheidung als solche des SC in Florida kritisierte und zudem diese Art der Zurückverweisung nicht mit einer Zurückverweisung nach deutschen Gepflogenheiten zu vergleichen ist, die auch hierzulande eine Entscheidungskorrektur bedeuten würde. Der SC Washington's bemängelte vielmehr, daß die Entscheidungsgründe des SC Floridas zu obskur und zweideutig seien als das der SC Washington's eine Entscheidung treffen könnte. Er verlangt also eine Klarstellung der Entscheidungsgründe und keine substantielle Änderung der Entscheidung an sich. Ich erwarte daher, daß der SC Floridas eine lediglich umformulierte Entscheidungsfassung nach Washington senden wird. Danach könnte sich Washington bemühen über die Klage Bush's überhaupt zu entscheiden (hier wird noch einiges an Zeit verstreichen! - da sich der SC Floridas nun auch zuerst mit A) befasst). Pikant und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit des entreffens dürfte die Situation werden, wenn der SC Florida im Fall A) eine beschleunigte Handauszählung erwirkt, so daß doch noch rechtzeitig bis 12.12.2000 die Handausgezählten Stimmen vorliegen (damit rechnet derzeit aus praktischen Gründen keiner mehr), sich eine Stimmenverschiebung pro Gore ergibt und dann der SC Washington entgegen den Stimmenfakten gegen Gore entscheiden wollte. Das würde bedeuten, daß ein Gericht gegen die faktische - aber formell möglicherweise verspätete Festellung der Fakten - Stimmenmehrheit der Wahlmänner einen US Präsidenten küren würde. Insoweit erwarte ich eine Entscheidung vor dem SC Florida und nicht mehr vor dem SC in Washington. Am Rande sei angemerkt, daß es m.E. schon noch möglich wäre mit z.B. 100 Wahlhelfern 14000 Stimmen innerhalb von 12 Stunden auszuählen (je Stimme je Wahlhelfer wären das 5 Minuten etwa).
zu C) davon erwarte ich keine entscheidenden Impulse, da hier die juristische Unterstützung der Goreanwälte fehlt.
Fazit: M.E. ist die Darstellung Gore's es stünde noch immer 50:50 für ihn nicht verkehrt. Die bisherigen Entscheidungen pro Bush sind in ihrer Reichweite überschätzt worden. Eine Entscheidung über den US Präsidenten erwarte ich nicht vor dem 11.12.2000. Die US Börsen werden m.E. mit dem Feiern warten müssen.
Gruß furby