Da es aber ein "kursrelevantes" Ereignis ist, müßte MIC melden.
Vor 5 Tagen hat Mologen per AdHoc ihren Verlust gemeldet und es sind jede Menge
NEWS zu Grundkapitalverlusten zu finden, die per AdHoc gemeldet wurden.
Am 30.6. hat MIC das Jahresergebnis 2015 veröffentlicht und CEO Müller hat das ganze als zufriedenstellend kommentiert. Von einem größeren Verlust war da nicht die Rede!
http://www.ariva.de/news/...esueberschusses-im-geschaeftsjahr-5798808
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§ 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.
https://dejure.org/gesetze/AktG/92.html
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