Nach Beginn des Insolvenzverfahrens und Auflösung der AG ist eine "Inso-Rücknahme" nicht mehr möglich !
Amtsgericht Lübeck Aktenzeichen: HRB 6613 HL - Bekannt gemacht am: 09.10.2012 08:44 Uhr...GWB Immobilien Aktiengesellschaft, Siek, Hauptstr. 1 A, 22962 Siek. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Quelle:www.handelsregister.de
Die AG kann seitdem nur noch durch einen Fortsetzungsbeschluss samt erfolgreichen Insolvenzplan nach §274 Aktiengesetz wieder von der abzuwickelnden in eine werbende Gesellschaft umgewandelt werden.
dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Und das funktioniert auch nur noch bis zum Schlusstermin des Insolvenzverfahrens, wie in §218 InsO beschrieben.
dejure.org/gesetze/InsO/218.html
"Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
Sollte man sich auch für alle anderen Regelinsolvenzverfahren einer AG ruhig merken. ;-)