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Geht da was bei Kampa Haus?

Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs auf Nvidia Corp

Strategie Hebel
Steigender Nvidia Corp-Kurs 5,00 10,06 20,00
Fallender Nvidia Corp-Kurs 4,93 9,91 19,78
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB2ZE82 , DE000NB4U7Z9 , DE000NB4V4W2 , DE000NB3ZGV5 , DE000NB4CXC7 , DE000NB4FBR4 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 542
Zugriffe: 120.510 / Heute: 14
Kampa kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

Pennyhyp wirft wieder alles in einen Topf...

 
07.04.16 17:49
Und Rudini lässt das hier so gelten ? Komisch. Da kenne ich ihn eigentlich anders... ;-)
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tbhomy:

Pennyhyp...#101

 
07.04.16 17:53
Bist du sicher, dass du Kampa mit Softmatic vergleichen kannst ?
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Pennyhyp:

es kommt so wie es kommt und gut

 
07.04.16 18:09
Eintopf ist lecker, daß steht schon mal fest
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tbhomy:

Zahlungsunfähigkeit UND Überschuldung

 
07.04.16 19:45
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kampa AG, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch (AG Bad Oeynhausen, HRB 4978)...wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2009, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Amtsgericht Aalen, 01.06.2009

KAMPA Hausbau-Finanz GmbH...ist am 11.04.2012 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen , dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 211 InsO). Amtsgericht Aalen, 3 IN 105/09 , Beschluss vom 17.04.2012

KAMPA Haus GmbH...ist am 21.06.2010 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen , dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 211 InsO). Amtsgericht Aalen, 3 IN 91/09 , Beschluss vom 21.06.2010

Kampa Baulogistik GmbH...ist am 18.06.2010 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen , dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 211 InsO). Amtsgericht Aalen, 3 IN 101/09 , Beschluss vom 18.06.2010

Weitere Töchter: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung...Verfahren offen.

Quelle:insolvenzbekanntmachungen.de

Kenner wissen, was das bedeutet... ;-)
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Rudini:

Was heißt eigentlich GmbH?

 
07.04.16 21:37
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Will sagen, die Gesellschafter haften grds. nicht für die Schulden der Gesellschaft...
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Rudini:

Interessant

 
07.04.16 21:40
dürfte sein, dass sich wohl mehr als 75% der Anteile gebündelt in einer Hand befinden.

http://www.ariva.de/news/...ctive-of-Europe-wide-distribution-4542952
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Pennyhyp:

105 auf 104 war gut...))

 
07.04.16 22:46
Antworten
Pennyhyp:

zu 106

 
07.04.16 22:48
und du Rudini hast sicher auch schon mal so wie ich darüber nachgedacht, warum sich das so gefunden hat mit den 75%.
Antworten
Pennyhyp:

106: ist, so glaube ich, falsch ausgedrückt

 
07.04.16 22:55
er ist einer der wenigen Leute die das vielleicht schon vor mir gesehen und die spekulative Bedeutung dessen verstanden haben.  
Antworten
tbhomy:

Pennyhyp...#107

 
07.04.16 23:10
Bestanden hier ggfls. Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge?

Warum soll 105 gut sein, Pennyhyp ? Klär die Leser hier doch bitte mal auf...
Antworten
Rudini:

Weil,

 
07.04.16 23:14
die Kampa AG somit nicht für die Schulden ihrer operativen Töchter (GmbHs) haftet.

Auch wurde betreffend der Kampa AG meines Wissens keine Masseunzulänglichkeit angezeigt...
Antworten
Rudini:

#108

 
07.04.16 23:20
Es gibt m.E. zwei interessante Aspekte. Zum einen lässt sich eine Mantelverwertung - für den Falle, dass es einen Insolvenzplan gibt - deutlich einfacher bewerkstelligen als bei einem hohen Streubesitz, und zum anderen sind rein spekulative Kurssteigerungen deutlich schneller möglich, weil das Angebot an frei handelbaren Aktien beschränkt ist...
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tbhomy:

Allerdings nur...

 
08.04.16 08:23
...wenn die Überschuldung nicht derart negativ auf der Bilanz lastet, dass kein Käufer dieser Welt diese AG je anfässt. LOL.

Kampa ist bereits seit fast 7 Jahren insolvent.
Antworten
tbhomy:

Rudini

 
08.04.16 08:25
Was passiert noch gleich mit der AG und ihren Aktionären, falls zum Schlusstermin die Vermögenslosigkeit Bestand hat?

Und was passiert mit der AG und ihren Aktionären, falls der Insolvenzverwalter vom Gläubigerausschuss angehalten wird, die Börsennotierung zwecks "Masseschutz" zurück zu ziehen?  
Antworten
Pennyhyp:

bei der Kampa AG hat der Insoverwalter soweit ich

 
08.04.16 08:42
mich erinnern kann, sogar noch jährliche Einnahmen gehabt bzw hat diese gar noch, ging da irgendwie um Namensrechte. Und ja. ich werde den Link dazu raussuchen.
Antworten
Pennyhyp:

zu 113 welche Höhe von Schulden denkst Du, ist es

 
08.04.16 08:43
hier ? 250 Mio, 3 Mrd, nur mal so die Größenordnung geschätzt
Antworten
Pennyhyp:

zu 114 w

 
08.04.16 08:51
Was passiert noch gleich mit der AG und ihren Aktionären, falls vor dem Schlusstermin der Insolvenzplan zur Sanierung der AG vorgelegt wird  ?
Könnte es Gründe dafür geben die dafür sprechen das dies geplant sein könnte?
Dagegen spricht der geringe Streubesitz gerade nicht. Es wurden alle Aktien schön zusammen gehalten, obwohl es doch besser gewesen wäre alles noch so gut wie möglich los zu bekommen, wenn ??? man wüsste da kommt nichts mehr.
Antworten
tbhomy:

#116

 
08.04.16 09:15
Schwer einzuschätzen. Aber da eine Überschuldung vorliegt, kann man einfach ausgedrückt davon ausgehen, dass das gesamte Vermögen der AG nicht die Schulden aufwiegt.

www.wirtschaftslexikon24.com/d/...ldung/%C3%BCberschuldung.htm

"Diese liegt vor, wenn der Verlust eines Unternehmens größer ist als das gesamte Eigenkapital (Grund-, Stammkapital; einschl. ausgewiesener Reserven). Überschuldung einer juristischen Person (wie AG oder GmbH) erfordert (wie Zahlungsunfähigkeit), das gerichtliche Insolvenzverfahren zu beantragen."

Wie hoch war z.B. noch gleich das Grundkapital der Kampa AG?
Antworten
tbhomy:

Pennyhyp

 
08.04.16 09:16
Sanierung ??? Wovon träumst du denn ?
Antworten
Pennyhyp:

zu 115

 
08.04.16 09:18
Der Link ist zwar nicht der Link den ich mir vor langer Zeit mal reingezogen habe, ich finde den anderen Link jetzt aber nicht. Allerdings ist das hier wohl so ne Art Forum und keine off. Nachrichtenseite oder so. Ich kann ja später oder morgen oder so noch mal suchen. Hier steht auch was von 14 MIO. Bei Punkt 3. im Text. Ist das alles gewesen ? Wohl kaum. Wieviel werden die Namensrechte so gebracht haben ??

kampa-insolvenz.blogspot.de/
Antworten
Pennyhyp:

zu 119

 
08.04.16 09:21
Gegenfrage von was träumst du denn ? Abwicklung ? Ne oder ?
Antworten
Pennyhyp:

knappe Sache gewesen, denke ich

 
08.04.16 09:31
www.swp.de/heidenheim/lokales/...t-bewiesen;art1168195,2884732


und das nicht erst seit gestern.
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Rudini:

@homy,

 
08.04.16 09:54
und was passiert, wenn es hier einen Insolvenzplan gibt?

Du weißt weder wie hoch die Schulden sind, noch wieviel Masse vorhanden ist. Zudem solltest Du Dich mal fragen, warum es hier kein Delisting gegeben hat, obwohl die Insolvenz bereits sieben Jahre andauert.

Aber was jucken mich Deine Postings...   LOL

Was Du hier bezweckst ist ja mal wieder leicht zu durchschauen...  LOL
Antworten
tbhomy:

Rudini

 
08.04.16 10:54
Du hörst dich so an, als sei diese AG eine der wenigen, die trotz Insolvenzverfahren noch börsennotiert sind. LOL. Weit gefehlt.

Schau mal in deine Postingshistorie hier auf Ariva und erinnere dich an diverse AGs in Insolvenz, wo die Situation ähnlich war.

Vielleicht weiß du nur nicht, dass die Entscheidung über den Verbleib einer in Regelinsolvenz befindlichen AG an einer Börse auch in der Gläubigerversammlung angesprochen wird. Mitunter sind es sogar die Gläubiger, die abstimmen ,dass die Notierung zurückzuziehen ist, um weitere Masseabgänge in Form der Börsengebühren und sonstigen Aufwendungen dafür zu verhindern.

Wurde der Insolvenzverwalter durch Entscheidung ermächtigt, zu jeder Zeit über den Verbleib zu entscheiden, liegt es nur in den Händen des Verwalters.

Manche Insolvenzverwalter versuchen in einem engen Rahmen, den Mantel bis zum Schlußtermin noch zu verwerten. Mit zunehmender Dauer des Verfahrens wird das allerdings immer schwieriger, sagen meine Erfahrungen in dieser Hinsicht.

Falls es wider meiner derzeitigen Erwartungen noch einen Insolvenzplan geben sollte, muss dieser erst durch den Abstimmungs- und Erörterungstermin. Und das Ergebnis dessen hängt sehr stark von der Höhe der Unterbilanz ab.

Nur meine Meinung und Erfahrung.
Antworten
Rudini:

Ist ja schön,

 
08.04.16 11:11
was Du so alles weißt, aber mir brauchst Du hier keine Vorträge zu halten.

Und warum hat die Gläubigerversammlung hier noch nicht über ein Delisting entschieden, obwohl das Insolvenzverfahren bereits sieben Jahre läuft?

Und welche Erfahrungen mit Mantelverwertungen hast Du denn überhaupt gemacht? Wie lange lief denn bei den von Dir beobachteten AG`s das Insolvenzverfahren bis es einen Insolvenzplan gab?

Wie lang hat es beispielsweise bei WCM gedauert bis es einen Insolvenzplan gab? Und wie waren dort vorher die Chancen für einen solchen?
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