Nun, das sehe ich nicht ganz so optimistisch.
Ein neues Verfahren heisst für mich nicht automatisch, dass es zu einer Rückgabe der Lizenz an Rozmin kommt.
Immerhin wird es ein neues Verfahren geben. Es werden vielleicht auch neue Tatbestände, Beweise, Argumentationen etc. in diese Verfahren eingebracht.
Das OHG hat durchaus Mängel - einerseits im Verfahren, andererseits in der Auslegung der Gesetze- in ihrer Urteilsbegründung aufgezeigt.
Doch der Beklagte hat nun ebenso die Möglichkeit in einem neuen Verfahren vielleicht den einen oder anderen Mangel auszugleichen resp. durch eine andere, erweiterte Beweisführung ihre erneute Argumentation plausibel darzulegen. Wie das Gericht dies dann beurteilt kann man im Voraus kaum wissen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Anwälte des Beklagten dieses Urteil sehr genau analysieren werden und sich entsprechend auf das neue Verfahren vorbereiten werden.
Für mich heisst diese Zurückweisung und Neubeurteilung lediglich zurück auf Feld 1. Die Ausgangslage scheint für Rozmin durchaus günstig, doch der Ausgang dieser erneueten Verfahren wage ich nicht zu prognostizieren.
Wobei es natürlichohne Zweifel für Rozmin positiv ist, dass der OHG ihrem Rekurs stattgegeben hat. Wäre dem nicht so, wäre es tatsächlich wohl das Ende der Fahnenstange für Rozmin und somit natürlich für EUGS. Insofern ist diese Entscheidung des OHG sicherlich ein kleiner Etappensieg.