mindestens 25% im Streubesitz verbleiben...hatte mich schon gefragt warum sie nicht komplett enteignen...
französich-deutsches Unternehmen...mit was beschäftigen DIE sich denn ?
hier aus dem Insolvenzplan die Anlage Abtretung :
ANLAGE Abtretung
Der Investor
L°Industrielle Franco-Allemande
Societä par actions simplifiee
112 avenue de Kleber
75116 Paris
Frankreich
Handelsregister Paris (Tribunal de Commerce de Paris)
Registernummer 352 914 477
erklärt hiermit:
Den Maßnahmen des Insolvenzplans in dem Insolvenzverfahren der a.i.s. AG
I (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 9 IN 517/15) stimme Ich hiermit zu.
Die L°Industrielle Franco-Allemande SAS zahlt (mit Rechtskraft des Insolvenzplans)
insgesamt €159.500,00 an den Insolvenzverwalter für den Erwerb von 73,50 Prozent
der Anteile an der a.i.s. AG aus dem bereits bei dem Insolvenzverwalter eingerichteten
Treuhandkonto.
Die L'Industrielle Franco-Allemande SAS nimmt die Abtretung von 73,50 Prozent der
Anteile (Aktien) der a.i.s. AG, von den bisherigen Aktionäre der a.i.s. AG an die
L°Industrielle Franco-Allemande SAS, hiermit an.
Der Insolvenzverwalter hat den Investor auf Folgendes hingewiesen:
• Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind für die Zeit des
Insolvenzverfahrens noch Quartals- und Jahresabschlüsse bzw.
i Veröffentlichungen hierzu im Unternehmensregister hierzu vorzunehmen; dies
ist dem Investor bekannt. Er wird hierfür Wirtschaftsprüfer beauftragen.
• Der Erhalt der Börsenzulassung setzt einen Streubesitz von mindestens 25
Prozent voraus.
• Gemäß §§ 35, 29 WpÜG muss derjenige, der mindestens 30 Prozent der Anteile
einer börsennotierten Gesellschaft erwirbt, den verbliebenen Aktionären ein
Übernahmeangebot unterbreiten und deren Aktien erwerben. Dies kann zu
einer Gefährdung der Börsenzulassung der a.i.s. AG führen 1
Paris, den 2 4.11. 2 9
2.9 pe r"e-j/
(Louis Petiet)
für Industrielle Franco-Allemande SAS