Nur so, ist auch die Bereitschaft bis zum Äussersten zu gehen, zu erklären.
Kommen wir zum Artikel 15 des Deutschen Grundgesetzes:
Zitate:
"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Für die Entschädigung gilt der Artikel 14 Abs. 3, Satz 3 und 4 entsprechend."
... Eindeutiger geht es doch wohl nicht mehr.
Man nimmt und gibt am Ende das Gleiche zurück- aber ohne Zinsen. Oder man nimmt und gibt weniger zurück.
Um es ganz klar zu sagen, mit diesem Gesetz ließe sich auch
eine ähnliche Staatsform, wie in der DDR errichten! ...
... Man würde Sie aber nicht ohne Entschädigung enteignen. Sie würden auf jedem Fall schönes buntes Papier im Gegenzug bekommen.
... Sie wissen ja, in Deutschland werden die Dinge korrekt gehandhabt. Auch solche Dinge, muss man sarkastisch sagen. ...
Daher raten wir auch kleinere Vermögen zu streuen.
Schweizer Franken sind eine alte Empfehlung von uns. ...
... Gold. Kann beschlagnahmt werden oder muss einmal abgeliefert werden? Kann alles sein, aber dann zu einem bestimmten Kurs und Sie haben dann immer noch die Wahl, wie viel Sie abgeben. Haben Sie überhaupt noch etwas und dann im Lande? Wer offiziell nichts hat, dem kann man auch nichts nehmen. ...
weiter:
www.marktorakel.com/index.php?id=2024295180236893211
Damit wäre das Thema "Goldverbot" für alle Zeit geklärt! Noch Fragen?